In 2009 habe ich 6 Monate lang ALG II bezogen - dann (glücklicherweise) 6 Monate Gehalt als wieder fristlos Angestellter. Muss ich jetzt die ALG-II-Bezüge in der Steuererklärung berücksichtigen, und wenn ja in welcher Form?
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Du kannst für die Zeit des Alg II Bezugs einen Leistungsnachweis anfordern. Diesen kannst du der Steuererklärung beifügen.
Wobei es das Finanzamt nichts angeht in welcher Höhe du Sozialleistungen bezogen hast. Für die ist nur der Zeitraum wichtig von wann bis wann du Soz.leistungen erhalten hast. -
Das hilft mir schon weiter!
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