Hallo,
nach einem ewig langen Kampf um Unterhalt für meine beiden Kinder habe ich 2008 einem Vergleich zugestimmt, wonach für jedes Kind (damals 14 und 16) 300 Euro zu zahlen waren, weniger als eigentlich lt. Düsselforfer Tabelle vom Einkommen meines Exmannes her hätte gezahlt werden müssen.
Jetzt habe ich gesehen, dass die Unterhaltsbeträge in der Tabelle deutlich angestiegen sind. Außerdem ist meine Tochter inzwischen 18 geworden, geht aber noch zur Schule und fängt im Herbst ihr Studium an. Habe ich das Recht, eine prozentuale Anhebung zu verlangen? Dazu kommt, dass das Einkommen meines Exmannes mit Sicherheit jetzt höher ist als vor zwei Jahren.
Wir leben seit einigen Jahren in Canada, bekommen für unsere Tochter jetzt kein Kindergeld mehr. Ich habe eigentlich keine Lust auf einen neuen "Streit", aber die Lebenshaltungskosten sind so sehr gestiegen, dass ich ernsthaft überlege, einen höheren Unterhalt zu fordern.
Wie sieht es bei einem gerichtlich geschlossenen Vergleich aus, gilt der Betrag für alle Jahre oder wird er auch angepasst?
Grüße aus Canada,
Eisbär