Anpassung bei Vergleich

  • Hallo,


    nach einem ewig langen Kampf um Unterhalt für meine beiden Kinder habe ich 2008 einem Vergleich zugestimmt, wonach für jedes Kind (damals 14 und 16) 300 Euro zu zahlen waren, weniger als eigentlich lt. Düsselforfer Tabelle vom Einkommen meines Exmannes her hätte gezahlt werden müssen.


    Jetzt habe ich gesehen, dass die Unterhaltsbeträge in der Tabelle deutlich angestiegen sind. Außerdem ist meine Tochter inzwischen 18 geworden, geht aber noch zur Schule und fängt im Herbst ihr Studium an. Habe ich das Recht, eine prozentuale Anhebung zu verlangen? Dazu kommt, dass das Einkommen meines Exmannes mit Sicherheit jetzt höher ist als vor zwei Jahren.


    Wir leben seit einigen Jahren in Canada, bekommen für unsere Tochter jetzt kein Kindergeld mehr. Ich habe eigentlich keine Lust auf einen neuen "Streit", aber die Lebenshaltungskosten sind so sehr gestiegen, dass ich ernsthaft überlege, einen höheren Unterhalt zu fordern.


    Wie sieht es bei einem gerichtlich geschlossenen Vergleich aus, gilt der Betrag für alle Jahre oder wird er auch angepasst?


    Grüße aus Canada,


    Eisbär


  • Hallo Eisbär,
    also es kommt drauf an ob einen Gerichtlichen also rechtlichen Vergleich hast machen lassen, oder nur über Anwälte, desweiteren ist deine Tochter 18 was bedeutet auch du bist nun für sie mit Unterhaltpflichtig. Es kann also jenachdem wie dein Einkommen aussieht sogar weniger rauskommen bei einem neuen vergleich. Tja ob sein Gehalt höher ist wie vor zwei Jahren würde ich nicht unbedingt sagen, bedenke das wir eine Wirtschaftskrise haben. Also bei selbst sieht es so aus das ich im Durchschnitt 2009 rund 250€ pro monat weniger habe wie noch 2008 durch den wegfall von Überstunden und Schichtzulagen, gar nicht davon zu reden das es kaum Gehaltserhöhungen gegeben hat.Also Überleg dir gut was du machst es kann unter umständen sogar weniger rauskommen.

  • Man kann nicht mehr fordern oder auch an Erhöhung fordern, als der Vater der Kinder hat. Wenn er seinerzeit den lt. Tagelle errechneten Unterhalt (der ja nun kein absolutes "Muß" ist, sondern eine Richtlinie für die, die das aufbringen können), nicht zahlten konnte, wird es wohl auch gestimmt haben. Nur mal zum Vergleich: Der Vater meiner Kinder hat jahrelang 50 Euro / Kind gezahlt und zahlt nun 72 Euro. Ich weiß aber, dass er definitiv auch nicht mehr zur Verfügung hat; das ist nun einmal so.


    Kannst du mir bitte erklären, wie du darauf kommst, dass deiner Tochter nach dem 18. Lebensjahr kein Kindergeld mehr zusteht vom Staat? Hat das etws mit "Canada" zu tun?

  • Hallo,


    danke für eure Antworten. Das mit dem Kindergeld hat mit Canada zu tun, das ist hier anders als in Deutschland. Der Vergleich wurde gerichtlich geschlossen, und zwar habe ich auf einen der Höhe des Einkommens meines Exmannes entsprechenden Unterhalt verzichtet, weil ich nicht mehr von ihm wollte, als ich unbedingt brauchte. Er ist selbständig und hatte in der damaligen Berechnung zwei schlechte Jahre, in denen er seine Agentur aufgebaut hat, inzwischen läuft sie sehr gut.


    Ich selbst bekomme aus Deutschland eine Erwerbsunfähigkeitsrente, verdiene auch nichts zusätzlich. Ich würde auch bei einer neuen Berechnung nicht den kompletten Betrag wollen, der mir zustünde, aber wenigstens eine prozentuale Anhebung.


    Ich habe mich inzwischen mit meinem Rechtsanwalt in Verbindung gesetzt und werde mit ihm durchsprechen, wie ich am besten vorgehe.