Anspruch bei Haushaltsgemeinschaft

  • Hallo!


    Hoffe, ihr könnt mir einwenig weiterhelfen.


    Ich werde nächste Woche 25 Jahre alt, lebe noch Zuhause bei meiner Mutter. Vor einem Jahr wurde mein Antrag auf ALGII noch abgelehnt, da ich unter 25 Jahre alt war und meine Mutter für mich aufkommen musste, wegen ihrer zu hoher Rente. Die Wohnung ist mit 82qm auch zu groß.


    Jetzt, da ich 25 werde, kein Kindergeld mehr erhalte und auch seit einigen Monaten nicht krankenversichert bin, werde ich einen neuen Antrag stellen.
    Ich möchte meiner Mutter nicht auf der Tasche sitzen, auziehen will ich aber auch nicht, da meine Mutter krank ist und ich doch gern bei ihr bleiben möchte.


    Kriege ich denn unter diesen Kriterien das ALG II, wenn ich mit meiner Mutter eine Haushaltsgemeinschaft bilde?
    Sie möchte ungern Angaben über ihre Rente bei der ARGE machen, weil es ja eigentlich nur mich betrifft und nicht sie. Fürs Essen, Verpflegung und Sonstiges komme natürlich ich dann auf.


    Was für Angaben müsste ich denn machen? Wie groß die Wohnung ist oder die Fläche, die ich nutze, wie Kinderzimmer, Bad und Küche?


    Schon mal vielen Dank im Vorraus!
    Bodo

  • Angaben zur Rente muss deine Mutter nicht mehr machen, da Sie nicht mehr unterhaltsverpflichtet ist und somit nicht mehr für dich aufkommen muss.


    Beim Thema Miete stellt sich zumindest die Frage warum deine Mutter jetzt, nur weil du 25 bist, die Miete nicht mehr allein zahlen kann, obwohl sie das vorher ja schon konnte.


    Sollte ein Untermietvertrag vorliegen, steht auch der Mietzahlung von seiten der ARGE nicht im Weg (50% der Miete dann, die anderen 50% muss deine Mutter natürlich weiterhin zahlen.)


    Wenn es sich bei der Wohnung um eine Mietwohnung handelt, solltet ihr, bevor ihr einen Untermietvertarg macht, dies mit dem Vermieter der Wohnung besprechen.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Hm, ich dachte, dass mit der Miete wäre genauso eine Sache wie mit der Rente. Dass dafür keine Angaben gemacht werden müssen. Meine Mutter würde in der Wohnung auch weiterhin wohnen, selbst wenn ich ausgezogen wäre. Von daher würde sie die Miete komplett bezahlen. Mir geht es soweit nur um die Verpflegung, Internetkosten ect.
    Eigentlich wäre es für die ARGE doch günstiger, wenn sie mir den Antrag gewähren, statt mich zum ausziehen drängen würde. Da würden ja mehr Kosten entstehen.

  • Hm, ich dachte, dass mit der Miete wäre genauso eine Sache wie mit der Rente. Dass dafür keine Angaben gemacht werden müssen. Meine Mutter würde in der Wohnung auch weiterhin wohnen, selbst wenn ich ausgezogen wäre. Von daher würde sie die Miete komplett bezahlen. Mir geht es soweit nur um die Verpflegung, Internetkosten ect.
    Eigentlich wäre es für die ARGE doch günstiger, wenn sie mir den Antrag gewähren, statt mich zum ausziehen drängen würde. Da würden ja mehr Kosten entstehen.


    ich hab doch mit keiner Silbe einen Auszug erwähnt, oder hab ich schon vergessen was ich geschrieben habehttp://www.sozialleistungen.info/foren/images/smilies/confused.gif/bmi_orig_img/confused.gif


    Sollte deine Mutter darauf verzichten, dass du dich an der Miete beteiligst, so wir dqas amt diese natürlich auch nicht übernehmen. Dann wirst du nur die Regelleistung in Höhe von 359€ ausgezahlt bekommen.


    Gruß


    Diablo

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