Ich habe einen unehelichen Sohn,für den ich kein Sorgerecht habe,aber regelmässig Unterhalt bezahle.
Ich habe meinen Sohn seit fast 6 Jahren nicht gesehen,da seine Mutter es nicht will.Das alleinige Sorgerecht hat sie sich vor gericht eingeklagt.
Ich bin seit fast 3 Jahren mit einer anderen Frau verheiratet und wir haben eine 2-jährige gemeinsame Tochter.Wir planen,noch ein Kind zu bekommen.
Meine Frage wäre,welche Kinder unterhaltstechnisch bevorzugt werden?Was sagt das Gesetz dazu?Haben in diesem Fall die ehelichen,im Haus lebenden Kinder finanzielle Priorität oder das uneheliche Kind?
Wäre nett,wenn mir jemand helfen könnte.
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Alle Kinder sind (natürlich!) gleichgestellt; der neben dem Selbstbehalt zu verteilende mögliche Überschuss wird auf alle - altersentsprechend - verteilt.
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Hey also alle Kinder sind gleichberechtigt was den unterhalt angeht, das wird nach einer Verteilungsformel ausgerechnet.
Auf das gemeinsame Sorgerecht zu bestehen ist b ei un ehelichen Kinder schon schwer, aber das UMGANGSRECHT steht dir aufjedenfall zu, kleiner tipp enthält dir die Kindesmutter ohne wichtigen grund weiter das Kind vor, besteht die möglichkeit den unterhalt zu mindern, das kommt aber immernoch darauf an ob du ihn sehen willst. Die Kindesmutter hat immernoch das recht des Kindes zu wahren, einfach nur SIE will das nicht, steht nicht im gegensatz das dein Sohn das recht hat seinen Vater zu kennen und umgang zu pflegen.
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