Hallo zusammen,
das Kindergeld wurde ab 2010 angehoben und natürlich auch die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Bin ich als Unterhaltszahler verpflichtet die Neuberechnung selbst zu machen oder kann ich warten bis ich von der geschiedenen Frau dazu aufgefordert werde? Kann sie das in dem Fall rückwirkend verlangen? Eigentlich habe ich erst am August 2010 eine erneute Überprüfung zu erwarten. Anzumerken ist da auch noch der Titel den das Jugendamt mir aufgedrückt hat weil das jetzt wohl immer so gemacht wird.
Lg Michse