Hallo,
und zwar ich habe folgendes anliegen, ich bin april 2007 wärend ich noch arzubi war in meine eigene wohnung gezogen (2zimmer) und habe aber 14 tage später erfahren das ich schwanger bin/war.
Als ich dann meine ausbildung im juli abgeschlossen habe, wurde ich deswegen leider nicht übernommen und wurde hartz 4 empfänger. damals habe ich einen antrag auf möbel gestellt doch mir wurde gesagt das ich wärend meiner ausbildung ausgezogen bin und dies kein neubezug oder erst bezug war und daher wurden mir alle anträge auf möbel abgeleht. jetzt ist mein sohn 2 jahre alt und ich habe vom amt eine 3 zimmer wohnung genähmigt bekommen, habe ich jetzt das recht auf möbel???? oder wenigstens ein recht auf möbel für mein sohn sein zimmer??? denn das bett wird ja jetzt zu klein und einen eigenen kleider schrank hat er ja auch nicht!!!!
vielleicht könnt ihr mir da helfen, weis auch gar nicht wie ich am besten diesen antrag schriftlich verfassen kann...
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Hallo mama07,
So weit ich weiß sind die Kosten für Möbel im Lebensunterhalt schon mit berücksichtigt. So wurde mir das mal erklärt als ich nach einem Herd gefragt habe (braucht man als Mutter ja auch) Mir wurde gesagt das man diese ja auch gebraucht günstig bekommt und ich keinen Anspruch hätte...Ich vermute bei dir wird es ähnlich laufen...
Ansonsten nochmal hin und nachfragen. Kleiner Tipp es gibt sonst Möbellager in denen günstige und noch brauchbare Möbel stehen vielleicht bringt dich das weiter.LG Christin
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ich würde einen formlosen antrag stelle..
*hiermit stelle ich einen antrag auf diverse einrichtungsgegenstände als notwendigen bedarf...bei ablehnung hilfsweise als darlehen.*
dann fügst du alles als liste an, was ihr beide benötigt..bitte auch gleichzeitig um einen besuch der außendienstler für die festellung der notwendigkeit der sachen..viel glück..
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Und für den Fall dass das ganze nicht klappt, wäre der Antrag eines Darlehenes vielleicht nicht schlecht. (müsste aber ARGEnabhängig sein).
Dann auch ab ins Möbellager und das ganze eben abstottern.
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