Bedarfsgemeinschaft ja oder nein?!

  • Hallo zusammen,


    Ich (32, m) wohne seit zwei Jahren mit meiner Freundin zusammen.


    Ab Januar erhält sie Hartz4, bzw. sollte das zumindest erhalten. Das Amt nimmt an, dass wir eine Bedarfgemeinschaft bilden, und will dazu meine Gehaltsnachweise, Versicherungsnachweise, ....


    So, jetzt habe ich schon einiges gelesen. Wir haben kein gemeinsames Konto, wir sind nicht befugt, über das einkommen des anderen zu Verfügen, usw.


    jeder Einkauf wurde bisher exakt durch zwei geteilt. ebenso Miete, Strom, Telefon, usw.


    Wenn meine Freundin nun kein Geld mehr bekommen sollte, hat sie ein großes Problem:
    ich kann ihren Anteil an den Kosten definitiv NICHT tragen!! Und selbst wenn ich es könnte, ich würde das nicht tun!


    Es kann doch nicht sein, dass ein Amt bestimmt, dass ich meiner Freundin Summe xy zur Verfügung stellen muss!!!!!!


    Ich habe Kredite abzubezahlen, die es mir so wie so absolut nicht ermöglichen, meiner Freundin etwas zu geben.


    Das klingt jetzt hier vielleicht böse (meine Freundin sieht das übrigens so wie ich), aber dass meine Freundin kein Geld vom AMt bekommt ist nicht mein Problem.


    So, wie geht es jetzt von Amts wegen weiter?
    Danke schonmal für Tipps
    lattengustel

  • also mal ehrlich..ihr wohnt schon zwei jahre zusammen und wo euch das amt nun eine bg unterstellt wollt ihr angeben kein paar zu sein..ist selbst für mich nicht einleuchtend..sry, aber da habe ich leider keine tips nur meine meinung dazu..aber hier sind ja auch noch andere, die vl etwas dazu sagen möchten..

  • Klar sind wir ein Paar. Wir haben ein Schlafzimmer, Kochen zusammen, ...


    Aber ein Paar zu sein bedeutet doch nicht, dass nicht jeder seine eigenen Finanzen verwaltet.


    Wenn einer von uns beiden mal finanzielle Probleme hat, dann wurde das bisher mit "Geld leihen, Geld zurückzahlen" geregelt. Aber ganz sicher nicht mit "Geld verschenken".


    Mich interessieren die finanziellen Verhältniss emeiner freundin eigentlich auch gar nicht. Das ist nicht mein Bier. Ebenso interessiert es Sie nicht, was ich verdiene, oder was ich mit dem Geld mache. Ist ja auch meins. Punkt.


    Sie wurde leider Arbeitslos und hat trotz bemühen leider nichts gefunden.


    Und jetzt soll ich meine Freundin durchfüttern?!?!


    Im Leben nicht!

  • tjia, ihr habt EIN bett und kocht zusammen..also warum sollte euch das amt keine bg unterstellen..wäre vl möglich gewesen, wenn ihr vorher nicht schon 2 jahre miteinander gelebt hättet..
    ich kann mir nicht vorstellen, das das amt eine andere ansicht hat..

  • Was passiert denn, wenn ich meiner Freundin kein Geld zur Verfügung stelle?


    Miete, Strom, ... werde ich zunächst aus meiner tasche bezahlen und ihr ihren Anteil vorstrecken.


    Aber ihre Handyrechnung, Krankenversicherung, Zigaretten, Insulin, .... geht mich nichts an. Not my business. Kann mich das Amt zwingen, meiner Freundin Geld zu geben?!


    Und was passiert wenn ich das nicht tue?

  • Hallo,


    die Rechtslage ist so, dass das Amt bei Vorliegen bestimmter Punkte eine Bedarfsgemeinschaft vermutet - und dies auch darf (mehr dazu im verlinkten Artikel unter dem Punkt "Eheähnliche und gleichgeschlechtliche, nicht eingetragene Partnerschaft nach § 7 III Nr. 3 Buchst. c SGB II"). Nun wäre es an euch, argumentativ zu wiederlegen, dass keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.


    Das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II stellt ledigliche eine Grundlage dar, die Einfluss auf den sogenannten Bedarf hat. Das Amt sagt also, wenn eine gewisse Festigkeit der Gemeinschaft erreicht ist, soll auch der nicht eingetragene Lebenspartner für den anderen finanziell einstehen - ob er dies dann tatsächlich tut oder nicht steht auf einem anderen Blatt.


    Die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft begründet rein rechtlich betrachtet keinen Unterhaltsanspruch oder sonstigen Zahlungsanspruch gegen den nichteingetragenen Lebensparten des Hauptleistungsempfängers einer Bedarfsgemeinschaft.


    Gruß


    Philipp