Unterhalt leisten, wenn man bafög bekommt?

  • Du kannst vom Bafög (im Normalfall) keinen Unterhalt leisten; es gibt Mindestsätze dazu, was dem "Vater/Mutter" zu verbleiben hat, die sich u.a. auch richten danach, ob man berufstätig ist oder nicht. Fakt ist, dass das Bafög ja (teilweise) nur Kredit ist und später zurückgezahlt werden muß, und selbst wenn dem nicht so wäre, wird es wohl definitiv nicht zur Unterhaltszahlung leisten. Für das Kind muß in dem Fall Unterhaltsvorschuß beantragt werden (der dann von dir später zurückzuzahlen ist). Dieser Unterhaltsvorschuß bindet natürlich nur Mindestsätze ein, wird vom Jugendamt gezahlt für höchstens 6 Jahre, maximal bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

  • Danke, Gut zu wissen.


    Ist kein Studentebbafög, sonder für Berusfcoolege, aber is ja auch Wurst. Wenn man den Unterhalt dann auch noch zurückzahlen muss, dann würde das ja bedeuten, dass man auf ziemlich lange Zeit ziemlich pleite sein wird, wenn man wieder arbeitet. :rolleyes:

  • Weiß nicht, wie das beim Bafög sein könnte, was das College betrifft. Beim Studentenbafög ist schon mal die hälfte Kredit; die andere Hälfte aber ist Leistung ohne Rückzahlungsverpflichtung. Daneben muß man das erst zurückzahlen nach einem gewissen Zeitraum, also günstigstenfalls, wenn man zwischenzeitlich beruflich Fuß gefaßt hat. Und auch die Unterhaltsvorschußleistung wird gestundet, man hat ja daneben noch die laufenden Unterhaltsverpflichtungen :-)