Erste Ausbildung eigene Wohnung Eltern verdienen zu viel!

  • Hallöchen,
    ich glaub ich bin ein extrem schwerer Fall.


    Ich bin jetzt 24 und werde im August 25.
    Seit meinem 19. Lebensjahr Wohne ich alleine. Während ich zur Schule ging oder diverse Aushilfsjobs hatte,
    bezahlte mir das Amt immer meine Wohnung, Hartz IV und Gas.


    Nu habe ich im August 2009 vom Amt glücklicherweise eine Ausbildung bekommen die unterstüzt und gefördert wird.
    Ich verdiene 310€ im Monat als Bürokaufmann den Rest bekommt mein Arbeitgeber als "Dankeschön" das er mich aufgenommen hat. :mad:


    Nach dem ich BaB beantragt habe der abgelehnt wurde, und ich jetzt dagegen Klage habe ich auf Darlehnsbasis von ArbeitPlus weiterhin alles bezahlt bekommen.


    Nu weigern die sich das weiter zu bezahlen und sagen, da mein Vater zu viel verdient solle er den Unterhalt zahlen.
    Aber wieso?
    Sein Einkommen hat sich doch seit 5Jahren nicht geändert. Wieso muss er jetzt wo ich arbeiten gehe zahlen und vorher nicht?


    Wieso darf ein Hartz IV empfänger 160€ abzugsfrei dazuverdienen, und ich nicht?
    Hätte ja nichts dagegen wenn die von den 310€ verdienst 150 dem Hartz IV anrechnen würden und ich 160€ behalten könnte die aber dafür weiterhin alles zahlen.


    Musste feststellen das ich als Hartz IV empfänger so blöd sich das auch anhört besser gelebt habe jetzt steh ich jeden Morgen auf und gehe schufften Tag für Tag und Lebe unterm existenzminimum. Ich habe ja nur meine 310€ und Kindergeld davon muss ich auch noch fahrtkosten zur Arbeit zahlen usw.


    Müssen meine Eltern mich denn bis Ende der Ausbildung finanzieren oder nur bis 25?
    Was kann ich unternehmen?

  • Da ist ein weiterer klitzekleiner Denkfehler. Du darfst dazu verdienen, genauso, wie H IV-Empfänger es dürfen. Natürlich wird auch hier - wie bei allen Sozialleistungen, die jemand empfängt, "angerechnet". Aber das ist nun mal so und nicht anders. Warum das "Amt" dir als 19jährigem alles bezahlt haben soll(te) = keine Ahnung, dazu wäre wohl mehr Hintergrundwissen notwendig, das ich/wir hier nicht haben. Verstehe diese Mentalität heute nicht. Erst sollte man/die Familie doch zusehen, wie man sich selbst/seine Kinder durchbringt, danach erst die Allgemeinheit und nicht, dass man sich darüber beklagt, dass das vorher doch "das Amt"`= also genaugenommen "andere, wir hier oder sonstwer" für einen übernommen hat und man durchblicken läßt, dass das zu denken gibt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von lirafe () aus folgendem Grund: Tippfehlerkorrektur

  • :confused: Also damals bin ich noch nen grenzfall gewesen ich konnte meinen lebensunterhalt selbst bestreiten doch kurz nach meinem umzug bin ich arbeitslos geworden und war ein grenzfall brauchte also nicht wieder zurück zu Hotel Mama.


    Beim Wohngeldamt haben die mich auch sofort weggeschickt ohne einen jeglichen antrag meinten sie wären nicht zuständig.


    Bin auch nicht der Typ der gern auf anderen Kosten lebt.
    Aber dadurch das ich meine erste Ausbildung mache, bekomme ich kein H IV mehr was ja auch erstmal nicht schlimm ist aber ich bekomme keine anderen unterstüzungen obwohl ich schon selbständig lebe.


    Mir wird also in dem Fall alles genommen.
    War auch heute bei einer Beratungsstelle der meinte ich solle erstmal Wohngeld beantragen.


    Was meint ihr bringt es mir was mit aller gewalt dagegen anzugehen oder ziehe ich eh den kürzeren und muss meine existenz aufgeben meine guten möbel auf den Müll schmeissen und zu Hotel Mama einziehen?:eek:

  • Also, da du schon mal - wie du ausführst - "selbständig" gelebt hast, mußt du dem Grunde nach wohl nicht mehr zurück ziehen zu deiner Ma. Beantrage jetzt bitte doch mal "schriftlich" Wohngeld, frage nicht nur "verbal" nach; das kann es doch nicht wirklich sein. Wenn du einen richtigen Antrag stellst, also Betonung auf "richtig", wirst du auch einen richtigen Bescheid - wie auch immer erhalten müssen -. Erst dann weißt du wirklich, was Sache ist.

  • Wie vorneweg geschrieben: Bitte stelle doch erst einmal diesen Antrag - so konkret mit Nachweis etc. - Von "Schlupflöchern" weiß ich nichts, aber Wohngeldbezug und die Möglichkeiten, wann, wie , wieviel, sind auch gesetzlich geregelt. Antragsstellung sollte zeitnah geschehen, damit dir im Falle der Bewilligung nichts verloren geht.