Hallo! Ich bin alleinerziehende Mutter u. bekommen HartzIV. Ich arbeite auf Minijob in einem Altenheim als Helferin. Das Arbeitsamt steht mir schon lange auf den Füßen dass ich auf 50% gehe. Jetzt hatte mir mein Arbeitgeber angeboten mich auf 50% einzustellen wenn ich einen Lehrgang zur Schwesternhelferin/Pflegehelferin absolviere. Das habe ich auch getan. Nur das Arbeitsamt hat sich geweigert die 390 Euro für diese Ausbildung zu bezahlen u. so stottere ich das jetzt monatlich ab. Ist das richtig, dass ich einen Lehrgang nicht bezahlt bekomme obwohl das die Voraussetzung war mich halbtags einzustellen?
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Mir haben die mal bei der Arge gesagt, das wenn ich einen Schriftlichen vertrag bringe wo drinsteht das der Arbeitgeber mich bei bestimmten voraussetzungen nimmt, das die dann zahlen. Bei mir war es ein führerschein in deinem falle wäre das ja die Ausbildung bzw. Wieterbildung
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Meinst Du das geht auch noch im Nachhinein? Die Prüfung habe ich am 10.12. 09 bestanden und zum 1.1.2010 wurde ich daraufhin zu 50% eingestellt.
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Ich fürchte, dass es diesbezüglich schlecht aussieht für dich; gegen den Ablehnungsbescheid hättest du zeitnah, also fristgebunden Widerspruch (schriftlich natürlich) einlegen müssen.
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Es könnte sogar sein, dass du mit dem Widerspruch durchkommst.
Ich glaube mal bei einem Fall gehört zu haben, dass wenn die Leistung bewillt worde wäre, wenn sie rechtzeitig beantragt worde wäre, dass dann dem Widerspurch abzuhelfen ist.
Aber nagelt mich nicht drauf fest. Versuchen wüde ich es aber...
Gruß
Diablo
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Das wäre wirklich supertoll, und auch ich würde das in dem Fall zumindest versuchen, aber meine Hoffnung nicht zu hoch schrauben.
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