1.) Ich habe von Sept. 08 bis Mai 09, das waren also 9 volle Monate, eine Ausbildung gemacht und abgebrochen und auch eine 3-monatige Sperrzeit bekommen.
Wenn ich nun vom 15.2. bis 15.5. arbeite sind das 90 Tage.
Habe ich dann ab 16.5. einen neuen 6-monatigen Anspruch?
2.) Ich bekomme noch bis Ende März ALG1, der Anspruch ist vom 30.06.2007 und gilt ja noch bis 30.06.2011. Falls ich nun die Anwartschaftszeit erfüllt habe, habe ich dann wieder ab dem 16.5. 6 Monate plus den Rest, also 7,5 Monate oder verfallen die 1,5 Monate Rest?