Guten tag leute ich habe ein problem.
ich wurde im jahr 2009 im mai arbeitslos und bekam dann erstmal alg2 dann musste ich eine maßnahme machen und anschliessend habe ich am 15.09.09 eine ausbildungsstelle bekommen übers arbeitsamt. jedoch erhielt ich gestern folgenden brief.
Leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nach dem zweiten buch sozialgesetzbuch (SGB II)
hier: Aufhebungsbescheid
Sehr geehrter herr XXX
die entscheidung über die bewilligung der leistungen zur sicherung des lebensunterhalts wird mit wirkung vom 15.09.2009 aufgehoben.
Ihnen wurde berufsausbildungsvergütung zuerkannt. die vorrausetzzungen für den bezug von leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nach dem SGB II sind damit entfallen.
Diese entscheidung beruht auf § 7 Abs.5 SGB II. Wegen überzahlung ergeht noch ein anhörungsschreiben.
Rechtsbelehrung:
Gegen diesen bescheid kann jeder betroffene innerhalb eines monats nach bekanntgabe wiederspruch erheben. Der wiederpspruch ist schriftlich oder zur niederschrift bei der im briefkopf genannten stelle einzulegen.
Für minderjährige oder nicht geschäftsfähige personen handelt deren gesetzlicher vertreter. der wiederspruch kann auch durch ein mitglied der bedarfsgemeinschaft im namen des betroffenen eingelegt werden, soweit es hierzu bevollmächtigt ist. Der wiederspruch kann auch durch einen sonstigen hierzu bevollmächtigten dritten eingelegt werden.
was soll ich jetzt tuhn? inwiefern muss ich etwas zurückzahlen oder garnichts zurückzahlen?
mein einkommen beträgt monatlich 310 euro aber daovn geht jedenmonat noch die versicherung des autos ab und die ratenzahlung meines kredittes somit bleiben mir noch 100€ für mich über im monat.
danke im vorraus