Wohngeld und Sozialhilfe für Rentnerin

  • Hallo,


    Ich weiß nicht ob ich das richtige Forum erwischt habe, aber poste einfach mal hier:


    Meine Mutter ist fast 73 Jahre alt und bezieht nur eine Rente von rund 370 €. Da sie sehr schlecht sieht, haben wir uns zusammen eine große Wohnung geholt (Größe: 100m² ; Kosten 405€ warm zzgl. 179 € Strom (Nachtspeicherheizung)). Ich selber bin nur teilzeit angestellt und habe im Monat zwischen 880 und 1200€.


    Nun zu meiner Frage:


    Kann ich meine Mutter als Untermieter eintragen lassen, sodass sie dann noch Wohngeld und eventl. Sozialhilfe (oder wie es auch immer jetzt heißt) beantragen? Oder sagen die dann auf dem Amt, dass mein Lohn reicht und ich für sie mit aufkommen muss?


    Ich kenn mich damit absolut nicht aus, da ich noch nie vom Amt Geld bezogen habe.


    Danke für die Hilfe im voraus.
    Gruß
    PhoenixBorussia

  • Natürlich kannst und solltest du diesen Untermietvertrag schriftlich formulieren und möglichst auch (pro Forma wird das benötigt - meist) "Nachweise" über erfolgte Mietzahlung deiner Ma an dich. Auch könnt ihr für sie entweder aufstockendes H IV, aber was ich für wahrscheinlicher halte: Wohngeld beantragen. Ich gehe mal davon aus, dass die auf deine Ma gesamten entfallenden Mietkosten nahezu vollständig übernommen werden. Von dir kann in dem Alter keiner mehr verlangen, für deine Ma aufzukommen, umgekehrt auch nicht; bestenfalls fügt ihr gleich bei Antragstellung eine entsprechende gegenseitige handschriftliche und unterschriebene Vereinbarung bei dergestallt, dass ihr beide "finanziell" nicht füreinander einsteht, sondern euch lediglich eine Wohnung teilt.

  • Deine Mutter hat einen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII, Kapitel 4.
    Bei dieser Grundsicherung wird kein Wohngeld bezahlt. Die anteilige Miete wird vom Grundsicherungsamt bezahlt. Solltest aber einen Untermietvertrag mit Deiner Mutter aufsetzen. Es gib da Bedarfsgemeinschaften und Haushaltgemeinschaften.


    http://www.kleve-sozial.de/stichworte/persongem.html


    Lies mal nach. Auf alle Fälle solltest Du den Antrag auf Grundsicherung stellen. Denn Deiner Mutter steht die Grundsicherung 359,00 € plus Miete zu. Ist auf alle Fälle mehr als die jetzige Rentenhöhe.

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  • Mit 73 Jahre hat Sie doch keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung für Arbeitsuchende.
    SGB 2: § 7, 7a
    Wie lirafe schon schreibt, hat sie aber evtl. einen Anspruch auf Wohngeld.


    Obwohl micha007 doch Recht hat, habe gerade gelesen das man ab 65 Jahre Leistungen zur Grundsicherung beantragen kann, wenn man so wenig Rente bekommt, und es zum Leben nicht reicht. Blos warum steht es einmal so und ein anderes mal so?
    Sorry

  • Mit 73 Jahre hat Sie doch keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung für Arbeitsuchende.
    SGB 2: § 7, 7a


    Obwohl micha007 doch Recht hat, habe gerade gelesen das man ab 65 Jahre Leistungen zur Grundsicherung beantragen kann, wenn man so wenig Rente bekommt, und es zum Leben nicht reicht. Blos warum steht es einmal so und ein anderes mal so?
    Sorry


    Hi Edgar,
    gerade mit 73 Jahren besteht der Anspruch. Steht nirgends mal so und mal so.


    SGB XII Kapitel 4 ist Grundsicherung für Rentner und Frührentner die eine unbefristete Rente haben.


    SGB XII Kapitel 3 ist für Frührentner die eine befristete Rente haben.


    SGB II ( Harz VI) ist für Arbeitslose die nach dem SGB I ausgesteuert sind.