Umzug

  • Hallo ihr, ich habe folgendes Problem:


    Ich beziehe derzeit HartzIV und lebe zurzeit mit meiner Mutter in einer 4-Zimmer-Wohnung. Mein Bruder zog vor einem Jahr aus der dortigen Wohnung aus. Da die ARGE aufgrund der zu großen Wohnung nicht mehr so viel beisteuert und meine Mutter die Wohnung nun auch nicht mehr finanzieren kann, und sie daher in eine eigene Wohnung ziehen muss und auch will, da es nur noch Streitereien mit uns gibt, bin auch ich gezwungen, in eine eigene Wohnung zu ziehen.


    Daher meine Frage: Wie muß ich mich verhalten, wenn ich vorhabe, umzuziehen? Muß ich einen Umzug bei der ARGE erst schriftlich beantragen oder reicht es, zuerst einen Mietvertrag zu unterschreiben und die ARGE danach lediglich in Kenntnis setzen? In meinem Fall ist ein Umzug ja unvermeidbar.....


    Vielen Dank für euere Antworten.

  • Du hast keinerlei Angaben gemacht, die eine Antwort erleichtern. Ich "vermute" mal, dass du unter 25jährig bist. Das bedeutet, dass du natürlich nicht einen "unvermeidbaren" Umzug haben mußt/wirst, sondern dass deine Ma und du gemeinsam in eine andere Wohnung umziehst/umziehen müssen.

  • Bevor du also eine "eigene" Wohnung beziehst, solltest du, wenn du weiterhin hilfebedürftig bist, also H IV bezeihst, definiv in Hinsicht darauf, was die Größe und auch die Kosten der von die ins Auge gefaßten Wohnung betrifft, die Zustimmung der für dich/euch zuständigen Arge (oder wie die bei euch heißt) einholen, also schriftlich beantragen und auch schriftliche Bestätigung abwarten, damit es später dann keinen Ärger oder keine unnötige Verzögerung gibt.