Bin 22 und bräuchte dringend Hilfe,hab keine Ahnung!

  • Hallo,bin neu hier:)


    Ich bin 22 Jahre jung und werde von zuHause ausziehen müssen, nur habe ich absolut keine Ahnung was ich genau beachten muss und welche Rechte ich habe.


    Zu meinem Problem:
    Wohne mit meinem 15J. Bruder bei meiner Mutter und habe leider bis jetzt noch keine Ausbildung bekommen, will heissen das meine Mutter mit meinem Bruder bis vor kurzem Hartz4 bezogen hat und ich hatte eine Ausbildung als IT-Systemintegrator.Da mein Chef aber den Betrieb nicht halten konnte, musste er mich Kündigen und gab den Betrieb auf:(
    Meine Mutter hat sich aber jetzt ab Januar selbstständig gemacht, somit hat sie das Hart4 abgemeldet und lebt mit meinem Bruder von dem Geld, das sie verdient.Da ich aber unter 25 noch kein eigenes Hartz4 beantragen kann, bekomme ich ab Februar kein Geld mehr.Sie möchte logischerweise unabhängig sein und nicht mehr unter Kontrolle stehen,was ich ja auch verstehen kann.Also wird sie kein hartz4 mehr anmelden.Was kann ich tuen,meine Mutter möchte, das ich ausziehe?! Jetzt soll ich bis Februar ausgezogen sein und habe kein Anrecht auf Hartz4.
    Das Arbeitsamt sagt,dass es schlecht aussieht, weil es keine Gewalttaten und auch keine Alkohol/Drogenprobleme oder sonstiges gibt. Jetzt war ich beim Jugendamt und die sagen mir genau das selbe.Ich bin völlig Ratlos was ich jetzt tuen soll:confused: . Meine Mutter schmeißt mich jetzt definitiv
    aus der Wohnung, weil ich keinen Job oder Ausbildung in Sicht habe! Ihre einzigsten Argumente sind immer nur,das ich zu faul bin und das standart gebrabbel eben,dabei gehe ich zum Arbeitsamt,war bei der Berufsberatung,gehe zu Vorstellungsterminen, schreibe Bewerbungen und gehe "täglich" auf Jobsuche im Internet, da ich selber kein Schmarotzer oder dergleichen sein will.
    Was kann ich tuen?


    Ich danke schonmal im voraus, für eure Mühen!


    MFG
    Draco87


    //EDIT


    Hat denn keiner einen Rat für mich?

  • Hallo


    Lass Dir keinen Blödsinn erzählen. Da deine Mutter nicht verpflichtet ist dich in der Wohnung zu behalten, kann sie auch von niemanden gezwungen werden, wir leben noch immer in einem Rechtsstaat.


    Wenn Deine Mutter Dich rausschmeißt, bist du bedürftigt und hast einen Anspruch auf ALG II mit Allem drum und dran.


    ALG II(Gesetz):
    Ab dem 1. Juli 2006 bilden junge Erwachsene zwischen 18 und einschließlich 24 Jahren mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft, wenn die Betreffenden noch im elterlichen Haushalt wohnen. Die Regelleistung für diese 18-24-Jährigen beträgt 276 €. Unterkunftskosten für eine eigene Wohnung werden für diese Personen nur anerkannt, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, die vorherige Erlaubnis der Behörde zur Anmietung soll eingeholt werden. Wenn die Behörde der Anmietung einer eigenen Wohnung zugestimmt hat, erhalten diese 18-24-Jährigen eine Regelleistung von 345 €.


    Ob der Rausschmiß und eine darauf folgende Obdachlosigkeit kein wichtiger Grund ist?????


    Besorge Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein, vergiß deine Einkommensnachweise nicht. Suche mit dem Schein einen kompetenten Fachanwalt zu einer kostenlosen Beratung auf. Er soll einen Eilantrag stellen.


    Viel Glück


    Wolfgang

  • Hallo,


    sind die Zuwendungen sprich ALGII etc. unterschiedlich? Meine Tochter möchte gern von Bayern nach BW ziehen, da es anscheinend unterschiedliche Zusendungen gibt? Sie ist schwanger und will nun umziehen - evtl von Bayern nach BW. Hat jemand Erfahrungen?
    Danke für die Antwort.


  • Es ist zwar super nett, dass du hoffnung schüren möchtest, aber dann mach das doch auch bitte nur bei Dingen, von denen du auch ahnung hast.


    Es sieht nämlich folgendermaßen aus: Du müsstest von der SGB II Bewilligenden Stelle die "Zusicherung zur Übernahme der neuen Kosten der Unterkunft" erhalten. Diese wirst du nur erhalten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein Wichtiger Grund liegt nicht automatisch vor, wenn du aus dem Elterlichen Haushalt geworfen wirst.


    Natürlich kann deine Mutter dich aus Ihrem Haushalt werfen, aber dabei muss sie beachten, dass Sie trotzdem noch für deinen Lebensunterhalt aufkommen muss. Denn bis zur vollendung der 25. Lj oder der Erstausbildung ist deine Mutter dir gegenüber noch Unterhaltsverpflichtet. Wenn deine Mutter also deine eigene Wohnung und dein Essen bezahlen kann, dann kann sie dich auch raus werfen.


    @ Kurse2007: Bitte zitire doch keine vollkommen überalteten Gesetze. (man beachte die Höhe der Regelleistung in dem zitirten Gesetz)
    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Hallo Diabolo,


    das wesentliche meiner Antwort ist der Hinweis einen Anwalt aufzusuchen, denn derBegriff "wichtiger Grund" ist nicht eindeutig definiert. In einem solchen Fall muss, wie es auch die Verfasser dieses Gestzes "Hartz IV" wollten die individuelle Situation gerichtlich überprüft werden. Ist der ausgewählte Anwalt kompetent und engagiert, so sind die Aussichten einen so gearteten Prozess zu gewinnen gut.


    Im Rahmen unserer Sozialgesetzgebung sind Verwandte 1. Grades untereinander immer unterhaltspflichtig, dies ist also keine Besonderheit im SGB II. Die Unterhaltspflicht richtet sich nach Einkommen und Vermögen des Unterhaltpflichtigen. Die Freibeträge sind sehr hoch. Sollte seine Mutter über den Freibeträgen liegen, so wäre es dem Steuerzahler gegenüber unfair an PlfAffe ALG II zu zahlen. Das SGB II konkretisiert die Unterhaltspflicht nur für unter 25-jährige.


    Das Alter eines Gesetzes sagt nichts über die Gültigkeit aus, unser BGB ist aus dem 19-Jahrhundert, ich glaube von 1898. Die Kernaussage; wichtiger Grund; meines Zitates trifft heute noch zu. Die Regelsätze sollen in Anlehnung an die Veränderungen bei der Rentenhöhe jährlich durch Verordnung angepasst werden. Ich dachte das wäre bekannt. Ich hielt es deshalb es nicht für nötig die Reglsätze zu aktualisieren, sondern habe das Zitat einfach in mein Schreiben kopiert.



    Noch einmal
    für PlfAFFE:
    Wenn du bereit bist zu kämpfen, suche dir einen kompetenten Anwalt.


    Mutter10


    Deine Tochter kann sich in der gesamten Bundesrepublik eine Wohnung suchen. GG. Freizügigkeit. Deine Tochter sollte aber vorher Rücksprache mit den Arges ihres jetzigen Wohnortes und des Ortes in den sie ziehen möchte halten.


    Urteil zu Schwanger und Auszug:
    Sozialgericht Gießen: Eine Schwangerschaft ist ein anzuerkennender Grund, um einer Hilfesuchenden unter 25 Jahren die Anmietung einer eigenen angemessenen Wohnung zu ermöglichen (Beschluss vom 15. Mai 2009 Az. S 26 AS 490/09 ER). Die Schwangerschaft stelle einen sonstigen, ähnlich schwerwiegenden Grund dar, der ausnahmsweise eine eigene Wohnung für eine Person unter 25 Jahren rechtfertige (§ 22 Absatz 2 a Nummer 3 SGB II). Dies gelte auch dann, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls möglich ist. Das SGB II erlaube es nicht, Eltern die Gründung einer Familie zu untersagen, weil sie möglicherweise nicht die Sorge für ein Kind übernehmen können.


    Ihre Ansptüche sind:
    1. Regelsatz für sich und das Kind
    2. Zuschlag für Schwangere
    3. eventuell Erstausstattung für sich selbst
    4. Erstausstattung für das Kind
    5. Alleinerziehenden Zuschlag, wenn Sie ganz allein erziehend ist
    6. vollständige Miete und Heizung, bei angemessener Größe der Wohnung und der Preis liegt im
    unteren Preissegment, diese Bedingungen erfüllen gewöhnlich die Mieten von
    Wohnungsbaugenossenschaften


    Zu den Heizkosten:
    Hier legen die ARGES gern Pauschalen fest, dürfen sie, liegen die Heizkosten höher als die Pauschalen, so müssen laut BSG-Urteilen diese gewöhnlich auch übernommen werden. Die ARGE muss die Unangemessenheit der Heizkosten beweisen. Es reicht nicht; "dass haben wir so festgelegt oder das machen wir immer so". Es müssen alle die Heizkosten beeinflussende Faktoren laut BSG von der ARGE, also durch Gutachter, überprüft werde.



    Ist ein bißchen lang geworden, ging leider nicht anders.


    Gruss


    Wolfgang