Hilfe Hilfe Hartz 4 schon mit 22?

  • Euch erstmal ein frohes neues Jahr.


    Wollte einmal in Erfahrung bringen, inwiefern mir Hart4 zu steht.
    Muss ehrlich gestehen, mir ist es sehr unangenehm diese Frage mit 22 Jahren stellen zu müssen.


    zu meiner Person.
    Ich stamme aus einer einwanderer Familie. (bin mit 10 Jahren nach Deutschland gekommen)
    Mein Vater ist sehr früh verstorben (ich war gerade 11)
    Meine Mutter ist direkt danach wieder zurück in die "Heimat" gegangen und hat mich bei meiner Tante gelassen, da ich in Deutschland "eigentlich" eine bessere Lebensqualität habe. (Bessere Bildung, Ausbilung, Arbeitsmöglichkeiten)
    Leider hatte meine Tante weder Ahnung von Kindererziehung, noch vom dem deutschen Schulsystem....
    Sind immer nur aneinander geraten.... bin dann mit 16 Jahren zu einem Freund gezogen.
    Kurze Rede langer Sinn: War mit 11 Jahren schon ein "Schlüsselkind" und habe letzten Endes keinen Schulabschluss gemacht.


    Leider ( oder eigentlich auch glücklicherweise - jeder muss sich bilden in Deutschland! ) ist es in Deutschland ja so, das man ohne Abschluss auch so gut wie keine Ausbildung findet.
    Arbeite daher auch "nur" schwarz als Aushilfskraft auf dem Bau.
    Teile mir mit einem Freund eine kleine Wohnung.
    (Das Geld was ich auf dem Bau verdient habe, reichte gerade immer so für eine gemeinsame Miete. Alles weitere hat er bezahlt )


    Wollte eigentlich nie die Hilfe des Staates in Erwägung ziehen, da ich schon sehr froh darüber bin, dass ich in Deutschland leben kann.


    Leider lässt sich dies nun nicht mehr umgehen...
    Mein Freund geht ins Ausland
    und mein Chef möchte mich vll auch "kündigen". Soweit man das kündigen nennen darf.
    Haben aber sonst ein recht gutes Verhältnis.



    Meine Frage nun.
    Inwiefern steht mir Hartz 4 zu?
    und wenn es mir zu steht: wo kann ich das beantragen....


    Möchte mich nun nicht auf die faule Haut legen,
    und einfach Hartz 4 kassieren.
    Schreibe schon viele Bewerbungen für eine Ausbildung
    und erkundige mich gerade für eine Abendschule, umzumindest den Hauptschulschluss nachzuholen.


    Wäre sehr dankbar für eure Hilfe.


    Liebe Grüße

  • Hartz IV kannst du bei der ARGE bzw. Jobcenter beantragen.


    Jedoch werden die auch nachfragen wovon du in den letzten Jahren gelebt hast und was du getan hast.
    Weshalb arbeitest du nicht "offiziell" bei deinem Chef?


    Das würde sich sicher auch in deinen Bewerbungen besser machen...oder was schreibst du da rein?
    Arbeitslos? Schwarz gearbeitet?

  • hey moggele,
    mit sicherheit wirst du recht haben.
    habe auch oft gebeten um eine ausbilung oder zumindest um eine festeinstellung.
    naja kurze wortfassung des chefes: "auszubildene will ich nicht - festeinstellung jo, aber weniger gehalt dann....


    naja wenn es sich um ein paar euro gehandelt hätte, hätte ich noch gesagt ohje was solls. erstmal eine festeinstellung, dass macht sich später gleich besser in der bewerbung...


    da es sich aber nicht nur um ein paar euro handelte, konnte ich es mir fianziell nicht leisten...
    (also es ist wirklich brenzlich - habe schon schufa einträge - weitere wollte und kann ich mir nicht leisten)
    habe mich auch bei anderen bau-firmen erkundigt, aber eine "unqualifizierte" kraft wurde nicht gesucht...
    und wenn sie gesucht war, war es wieder das gleiche problem wie es etwas weiter oben genannt ist.....


    sozusagen ein richtiger teufelskreis

  • : "auszubildene will ich nicht - festeinstellung jo, aber weniger gehalt dann....


    Du sagst weiter oben, dass du von deinem "Lohn" gerade so die geteilte Miete bezahlen konntest.... Dann frage ich mich ja schon wie viel zu Schwarz gearbeitet hast, für 400€???
    Und wenn eine Festanstellung noch weniger gegeben hätte, wie viel hätte das denn dann sein sollen....aber zurück zum Thema...


    Leistungen nach dem SGB II sind beim örtlichen Leistungsträger zu beantragen (in den meistens Fällen heißen diese ARGE). Schmeiß einmal google an, und suche dir deine heraus.


    Solltest du Deutscher Staatsbürger (oder EU Bürger) sein, oder eine Aufenthaltserlaubnis haben, steht dem Leistungsbezug eigentlich nichts im Weg....


    Probelmatisch wird es, wie bereits von dem anderewn Poster erwähnt, wenn du sagst, dass du die letzte Zeit schwarz arbeiten gegangen bist.... wobei dies sich nicht davon ausschließt SGB II Leistungen zu erhalten.
    Dir sollte aber klar sein, dass du relativ genau überprüft wirst.


    Hilfereich wäre es dann noch, und es würde für deine kooperation sprechen, wenn du die Firma nennst, bei welcher du Schwarz gearbeitest hast, damit sich das Hauptzollamt da mal umsehen kann...


    Gruß


    Diablo

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