nach der Ausbildung

  • Hallo,
    ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
    Ich bin 23 Jahre aus und habe eine eigene Wohnung, die zum Teil vom BAB und zum anderen durch ALGII bezahlt wird. Ende Januar lerne ich nun aus. BAB fällt damit weg. Leider werde ich nicht Übernommen, da die Auftragslage es nicht zulässt, habe vielleicht die Möglichkeit im Sommer wieder einzusteigen, suche aber natürlich mit Hochdruck nach Arbeit.
    Heute war ich bei der Arge und habe die Auskunft bekommen, ich hätte wohl kein Anspruch auf ALGII, da ich noch keine 25 bin, obwohl ich das vorher bekommen habe.
    Bis 25 wären meine Eltern für mich zuständig. Meine Mutter kann jedoch nichts zahlen, mein Vater auch nicht (sagt er). Hier ist auch jahrelang eine Klage wegen Unterhalt, ich habe jetzt aber zugestimmt, die Klage zurückzuziehen. Wollte endlich Ruhe haben
    Der nette Herr der Arge meinte, ich könnte ja zu meinen Eltern zurück.
    Problem 1: Die Wohnung meiner Mutter ist zu klein, da wohnt mein Bruder
    Problem 2: Mein Mietvertrag läuft bis April 2011.


    Kann ich vielleicht Wohngeld beantragen? Wenn ja wie viel wäre das?
    Wäre nett, wenn mir jemand antworten würde


    Esperanza

  • ich wohne seit April 2009 in dieser Wohnung. BAB und ALGII wurden für diese Wohnung bewillgt, weil die Wohnung bei meiner Mutter zu klein war (mein 19 jähriger Bruder ist wie ich ein paar Jahre zuvor von meinem Vater mehr oder weniger vor die Tür gesetzt worden)

  • Manchmal sträuben mir sich wirklich die Haare.
    Es gibt zwar die Regelung, auf die die/der Sachbearbeiter(in) sich berufen, dass die Eltern für dich bis zu deinem vollendeten 25. Lebensjahr für dich unterhaltsverpflichtet sind. Aber es ist auch so, dass - Eltern ihrem Kind eine "eine" wohlgemerkt Ausbildung ermöglichen müssen und auch die Handhabung, dass diejenigen "Kinder" (sorry), die bereits länger alleine, also selbständig wohnen und daneben auch noch die erste von mir eben genannte Voraussetzung erfüllen, auch weiterhin eigenständig wohnen dürfen, also nicht zu den Eltern "zurück" ziehen müssen.


    Bitte suche dieses Amt noch einmal auf und stelle explizit dieselben Fragen bzw. bitte beantrage alles, was du dann jetzt benötigst oder hier geschrieben hast, "schriftlich" mit Nachweis, so dass "die" dir auch einen schriftlichen Bescheid unter Benennung der für ihre Entscheidung relevanten Paragraphen erteilen. Dann wird man weiter sehen. Auf jeden Fall mußt du nicht zurück zu Eltern, bei denen du schon länger nicht mehr lebst und schon gar nicht, wenn du bereits eine Ausbildung "außer Haus" absolviert hast.


    Aber wie gesagt: Für nähere Begründung(en) bitte um einen schriftlichen Bescheid.

  • Danke, werde ich tun. Hoffe nur das geht alles schnell, sonst kann ich ab 1.3. meine Miete nicht zahlen. Leider hat mein Chef mich solange hingehalten, mit evt doch übernehmen und so, sonst hätte ich beim Amt schon früher vorgesprochen

  • ich habe heute mein Termin bei der Arge gehabt, Zur Verstärkung meine Mutter mitgenommen. Sie ist mit einem riesen Ordner aufgeschlagen, wo der ganze Schriftverkehr vom vorherigen Antrag und die Unterlagen drin waren von meinem Versuch bzw. Klage von meinem Vater Unterhalt zu bekommen.
    Ein anderer Sachbearbeiter.........eine andere: Auskunft. Ist doch schon komisch.
    Auf wundersame Weis tauchte die Stellungsnahme der Sachbarbeiterin auf, die meinen vorherigen Auszug und Unterstützung befürwortet hat. Und alles nahm seinen Lauf. Ich kann meine Wohnung behalten, habe zwar noch einen Stapel Unterlagen auszufüllen, die dann noch vom Vorgesetzten bearbeitet werden müssen. Aber der Sachbearbeiter heute sah keine Probleme.
    Lt. seiner Aussage hat der Gesetzgeber mittlerweile Härtefälle und Sonderfälle wie meinen mit in das Sozialgestz aufgenommen.
    Danke für eure Unterstützung. Ich kann hier nur sagen; solche Foren wie dieses sind wichtig, um Mut zu machen und Tipps zu geben