Hallo,
ich beziehe schon seit langem Hartz IV und habe 2 Söhne (17 [Schüler] und 21 [macht Fachabi] Jahre alt).
Wohne in Land Brandenburg in der nähe von Berlin.
Mein 21 jähriger bezieht Bafög und wohnt noch bei mir.
Seit neustem habe im Dezember letzten Jahres einen Antrag auf Wohngeld beansprucht.
Ich hab meinem 21 jährigen Sohn nun den Antrag gestellt da für Kindergeld und Bafög nicht reicht.
Das Problem ist nun das, das Sozialamt das Wohlgeld zurück beansprucht.
Dürfen sie denn das überhaupt denn sie haben uns es als Tipp gegeben.
Als ich dann heute da war haben sie gesagt das sie jetzt wieder es zurück nehmen.
WIESO UND WARUM?
Bitte um Hilfe