Volljährigenunterhalt für Studierende

  • Ein Volljähriger Student mit eigenem Haushalt hat einen Unterhaltsanspruch auf 640EUR. In diesem Betrag sind 270EUR für Miete und Unterkunft enthalten. Kann man den Betrag auf die tatsächliche Miete (z.B. beträgt die Miete nur 170EUR) kürzen? Das heißt: 640EUR - 270EUR - 164EUR (KG) + 170EUR (tatsächlcihe Miete)!


    Und...Muß nur der leistungsfähige Elternteil für diesen Unterhaltsbetrag aufkommen? Wenn der andere Elternteil von H4 lebt, ist dieser ja nicht leistungsfähig bzw. nicht leistungswillg. Kann auch dieser Elternteil dazu verpflichtet werden sich intensiv um Arbeit zu bemühen um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Kann evtl. auch hier eine Unterhaltskürzung vorgenommen werden?


    Hat damit jemand Erfahrung?

  • Also, was der Student sich für eine Wohnung sucht, also für wieviel Miete, ob also mehr oder minder,hat keinen Einfluß auf die Leistungsfähigkeit der Eltern. Wenn er also demnach eine günstigere Wohnung hat, erhält er nicht weniger Unterhalt deswegen, umgekehrt auch nicht mehr, wenn er sich eine teurere Wohnung sucht/mietet.


    Das ist das Eine. Der Student kann einen "Bafög"-Antrag stellen (sollte er). Zur Berechnung des Bafögs oder möglichen Anspruchs (Bafög) fordert das Bafögamt Unterlagen "beider" Eltern an und beide werden - je nach Einkommen - zur Unterhaltsleistung herangezogen oder auch nicht. Natürlich ist "jeder" erwerbsfähige Mensch, ob er nun Kinder hat, für die er aufkommen muß oder nicht, verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen; H IV - Empfänger werden diesbezüglich ohnehin - in der Regel schon von Amts wegen überprüft und dazu angehalten -, so dass die vorletzte Frage sich dahingehend erledigt hat. Die letzte Frage: Unterhaltskürzung - inwiefern? Das wäre wichtig zu wissen, um die auch noch beantworten zu können.