HELP! Mutter alleinerziehend & Hartz4, Ich Abi09 Angebot Festanstellung! Help!

  • Guten Abend zusammen,


    ich habe ein folgendes Problem. Und zwar geht es darum das ich bald studieren möchte und ich inder Zeit bis zum Studium mir was zuverdienen möchte. Meine Mutter bezieht Hartz4 da sie aufgrund einer chronischen Krankheit arbeitsunfähig ist. Somit kriege ich ebenfalls Lesitungen vom Amt, da ich in der Bedarfsgemeinschaft lebe. Seit längerem habe ich einen 400€ Basis Job und kenne mich mit den Abzügen aus (Freibetrag + 20% der nächsten 100€) Da ich nun jedoch bis zum Studium zuhause sitze oder meinen Minijob ausführe hat mir mein Chef eine Festanstellung mit 40std Woche angeboten die ich bis zum Start meines Studiums ausführen könnte. Nun stelle ich mir die Frage wie das alles für mich aussehen würde.

    Nochmals Meine Situation:
    - Mutter alleinerziehend (Hartz4)
    - kleine 6 jährige Schwetster
    - und Ich 20 Jahre alt, Abitur 2009 gemacht.
    - Hartz4 Leistungen im Monat um die 1100€ (es varriert immer)
    - 74m² Wohnung


    Da ich mit der Festeinstellung ebenfalls soviel verdienen würde wie wir vom Amt bekommen, stelle ich mir unteranderem die Frage ob ich dann überhaupt etwas für mich behalten kann oder ich somit alles für die Miete und den Lebensunterhalt meiner Bedarfsgemeinschaft übernehmen muss?
    Ich hoffe ihr versteht wie ich das meine.
    Was würden mir sonst für Möglichkeiten bleiben?
    Einerseits aus der Bedarfsgemeinschaft ausziehen. Dadurch wäre jedoch die Wohnung laut m² zu groß für meine Mutter und meine kleiner Schwester. Ich habe jedoch mal gehört bzw. im Fernsehen gesehn das einer alleinerziehenden Mutter mit Hartz4 ein Schlafzimmer zu steht, stimmt das? Da meine Schwester und ich jeweils ein eigenes Zimmer brauchen muss meine Mutter im Wohnzimmer schlafen. Wenn ich jedoch ausziehen würde, dann hätte sie ein Schlafzimmer und ich ebenfalls die nötige Konzentration fürs Studium.
    Wie würdet ihr das beurteilen?


    Vielen Dank für die Geduld und die Mühe.
    Gruß rado

  • Wann beginnst du dein/ein Studium? Ab Studiumsbeginn fällst du aus der BG = Bedarfsgemeinschaft heraus und beziehst Studentenbafög, das dann nicht angerechnet wird auf die H IV-Leistungen, lediglich aber mietabrechnungstechnisch Einfluß hat, was aber normal ist und gut zu händeln wäre. Ohne dich (also, wenn du ausziehen würdest), dürfte deine Ma dann nur noch eine angemessene Wohnungsgröße (mit einem Kind) von 60 qm haben und müßte vermutlich langfristig gesehen umziehen in eine kleinere Wohnung, wenn eure jetzige zu groß ist. Dafür hat sie in etwa ein halbes Jahr Zeit, das ihr zugestanden werden muß.


    Bis zum Studium fällst du in die BG, wie du ja weißt. Für diesen - relativ kurzen - Zeitraum dann würde dein Gehalt auf eure Leistungen angerechnet bzw. - wenn du einen Minijob hast - würden dir die Sätze, also 100 Euro frei und vom Rest 20 % Einbehalt -, zustehen.

  • Vielen dank für die Antwort!
    Also wenn alles gut klappt studiere ich ab April.
    Das heißt also wenn ich aus der BG raus bin, das ich mit dem bafög was ich bekomme meinen Mietanteil bezahlen muss oder=?
    Meine Mutter jedoch bekommt weiterhin KG wenn ich das richtig verstanden habe?
    Nun habe ich mitbekommen das wenn ich bafög kriege und somit aus der BG raus bin einen 400€ minijob ohne abzüge ausführen kann. Stimmt das?


    Vielen Dank schonmal.


    grüße rado

  • Bis auf die Tatsache, dass du anrechnungsfrei neben dem Bafög-Bezug 400 Euro hinzuverdienen kannst, stimmt all das, was du geschrieben hast. Wieviel genau du anrechnungsfrei - neben deinem Bafög - dazuverdienen kannst, erfährst du in deinem Fall durch einen simplen Anruf bei der für dich zuständigen Bafögstelle.


    BG-(also miet-)-mäßig bist du aus der Berechnung `raus, wie du schreibst; der Anteil, der auf dich entfiele, wird deiner Ma vom Amt abgezogen; diesen Anteil zahlst du von deinem Bafög.


    Alles Gute. Lirafe