Hallo lieb Forenmitglieder,
ich habe einen unehelichen Sohn, der bei seiner Mutter lebt und für den ich Unterhalt zahle. Kontakt habe wir keinen. Ich habe zwei Fragen zu den evtl. Mitwirkungpflichten der Kindesmutter. Das Forum habe ich diesbezüglich schon ausgiebig durchsucht.
1. Alle paar Jahre muss ich dem Bundesamt für Zentrale Dienste (bin im öffentlichen Dienst) Angaben über den Wohnort, Familienstand, Arbeitgeber der Kindesmutter machen. Hier geht es um den Familienzuschlag für Kinder in Höhe von 114,38 Euro im Monat und die Zahlunggrundlagen werden mit den o. g. Angaben überprüft. Die Mitarbeiterin beim Jugendamt wollte mir die Anschrift der Kindesmutter nicht mitteilen. Sie fragte die KM auch noch einmal, jedoch wollte die KM mir auch ihre Anschrift nicht mitteilen. So ging ich zum Einwohnermeldeamt und erhielt dort gegn Gebühr die Adresse. Durch einen Zufall brachte ich auch in Erfahrung, wo sie arbeitet. Also konnte ich die gewünschten Angaben machen, um weiterhin den Familienzuschlag zu erhalten!
Da die Höhe des zu leistenden Kindesunterhaltes ja abhängig von dem Einkommen des Leistenden ist, liegt doch eine diesbezügliche Mitwrkung der Mutter des Kindes nahe. Gibt es hier jemanden, der ähnlich gelagerte Erlebnisse zu berichten hat, oder mir eine Norm mitteilen kann, die so etwas regelt?
2. Auf meine Anfrage beim zuständigen Jugendamt, ob ich über unterhaltsrelevante Tatsachen (z.B. Beginn einer Ausbildung und damit zusammenhängender Bezug einer Ausbildungsvergütung) zwecks einer Neuberechnung informiert werde, wurde mir erklärt, dass ich mich selber über derartige Änderungen informieren muss und vom Jugendamt nichts erfahre. Wie soll das denn gehen, wenn ich gar keinen Kontakt habe, bzw. mir niemand freiwillig diese Informationen geben möchte?