Hallo.
Ich hätte mal folgende Frege:
Ist eigentlich die Hälfte des Kindergeldes bei der Düsseldorfer Tabelle schon angerechnet, oder muß ich das noch abziehen? Mein Ex zieht nämlich 75 Euro vom Unterhalt ab, weil ihm ja die hälfte des Kindergeldes zusteht. Kann mir da jemand weiterhelfen?
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Es ist legitim, dass der Kindesvagter die Hälfte des staatlichen Kindergeldes, die allerdings ab jetzt (Januar 2010) nach Erhöung 92 Euro beträgt, abzieht.Das "läuft" sozusagen neben der Düsseldorfer Tabelle.
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Heiß das, wenn er z.B. 254 Euro Unterhalt bezahlen müsste, dann könnte er davon noch 75 Euro Kindergeld abziehen, oder darf er das dann nicht?
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Es gibt 2 Düsseldorfer Tabellen.
Eine die den Tabellenbetrag angibt und eine zweite die den tatsächlichen Zahlbetrag angibt, also in der schon das Kindergeld hälftig abgezogen wurde.
Beispiel: Einkommensgruppe 3 - 1901 bis 2300 Euro bereinigtes Einkommen, Kind Altersgruppe 3 - 12 bis 17 Jahre
Tabellenbetrag 2010 = 469 Euro
Zahlbetrag = 377 EuroIn der 2. Tabelle wurden bereits die 92 Euro hälftiges Kindergeld berücksichtigt.
Von dieser Tabelle darf natürlich nichts mehr abgezogen werden. Wenn dein Ex das Kindergeld von der ersten Tabelle abzieht ist das OK, von der 2. natürlich nicht.
Um eine konkrete Antwort zu geben benötige ich die Einkommensgruppe und das Alter des Kindes/der Kinder.
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