Hallo
unsere Tochter (hat meine Frau aus Ihrer letzen Ehe mitgebracht) bekommt Kindergeld und Unterhalt von Ihrem Vater, somit ist Sie aus dem Anspruch von Harz 4 raus. Jetzt zieht unsere Gemdinde ca 70 € von dem Harz 4 was wir (meine Frau und unser Sohn) bekommen ( da ich seit letzdem Febr krank bin und mein Gewerbe nicht mehr ausüben kann) bekommen ab - da unsere Tochter ja durch IHr Kindergeld und Ihren Unterhalt mehr "verdient" - ich dachte immer Kindergeld und Unterhalt sind für das betreffende Kind oder müssen wir jetzt von dem Kindergeld unserer Tochter mitleben?
Vielen Dank
Kai