Bekomme Kein ALG II. Habe ich trotzdem anspruch auf Erstausstattung?

  • Hallöchen :)


    Also ich bin 19 Jahre alt & mache eine duale Ausbildung. Zurzeit bekomme ich einen Mietzuschuss von der Arge, da mein BAB Antrag noch bearbeitet wird. Ich konnte nicht mehr bei meiner Mutter leben & musste ausziehen. Hatte aber natürlich keine Möbel oder Einrichtung außer mein Bett & einem Fernseher. Meine Frage ist, ob ich Anspruch auf Erstausstattung habe, weil es meine erste Wohnung ist & ich wie gesagt nichts habe. Ich habe weder Möbel, noch gespartes Geld. Ein Herr von der Arge meinte, ich habe keinen Anspruch, weil ich kein ALG II empfänger bin. Für mich ist das allerdings nicht nachvollziehbar, denn ob ich jetzt Arbeitslos bin & eine staatliche Unterstützung bekomme oder eine Ausbildung mache. Ich habe genau wie ein ALG II empfänger keine vorrätigen Möbel >.<


    Als Hinweis : In der Wohnung ist nicht mal eine küche vorhanden. habe also keinen herd,Waschmaschine oder Kühlschrank.
    Hoffe auf hilfreiche Antworten!!!

  • hallo princess,


    du bist 19 Jahre jung. da sind deine Eltern noch für dich zuständig, und zwar bis zu deinem 24. Lebensjahr. es sei denn, dein Auszug hat berechtigte Gründe, wie z.B. Alkoholismus der Mutter oder Vaters, Oder gar Prügel in der Familie. Einen anspruch auf Erstausstattung hast du leider nicht. das bekommen nur ALG II-Bezieher. Arbeitslosengeld wird aus deiner Versicherung heraus gezahlt und zwar ein Jahr. das ALG II wird von der Allgemeinheit getragen. Somit bleibt dir ein Weg nur zu einer Firma, die Möbel billig gebraucht abgibt.