haben wir anspruch?

  • Hallo ihr,
    ich únd mein Freund möchten sehr gern eine eigene Wohnung.
    Unsere situation derzeit sieht so aus....


    Ich: Schulischeausbildung die mich jeden Monat 350euro kostet.Bekomme deswegen schon Bafög und Bildungskrediet. 19jahre


    Er: Ausbildung bekommt ca.420 ausgezahlt. 20jahre


    Bei ihn ist das so, er kommt eig von weiter weg und macht hier bei mir in der Stadt seine ausbildung und wohnt deshalb bei mir und meinen Eltern.
    Doch wir müssen uns ein sehr wirklich sehr kleines Zimmer teilen.Haben auch nur eine kleine 3Zimmer Wohnung.In mein zimmer ist ein großes Bett und ein schrank und schon ist es voll. Wir haben kein richtigen platz zum lernen und es ist auch so viel zu klein und eng alles. Doch mit Ämtern und so kennen wir uns gleich null aus.Haben wir irgendein anspruch aus was, haben wir überhaupt einen anspruch auf was?


    Achja und einkommen unserer Eltern ist auch nicht so. Seine und meine Mutter gehen Putzen und mein Vater ist Gärtner bekommt auch nich so wirklich viel das er uns unterstützen kann.


    weitere hilfe wäre echt nett.Denn es ist echt zu klein und eng alles

  • hey, also wenn dein freund extra zu dir gezogen ist, weil seine ausbildungsstätte zu weit weg ist, dan hat er gute chancen berufsausbildungsbeihilfe BAB zu bekommen. ich rate euch, dass er den antrag stzellt. wenns notwendig ist sogar zwei mal, also falls sie den ablehnen. habe ich auch beantragt & es ist in arbeit. wenn er wirklich bei dir wohnen muss, weil es sonst mit der ausbildung nicht klappt dürfte das kein problem sein, und dann könntet ihr euch evtl die kosten teilen mit der wohnung. ihr solltet dann aber nicht angeben, dass du mit dort wohnst, sonst bekommt er vielleicht nichts!!


    liebe grüße