wollte mal wissen, ob ich arbeit an nehmen muß wenn ich unterwoche im ausland arbeiten muß
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Das ist eine schwierige Frage, finde ich, die ich in dieser Form hier im Forum auch nocht nicht gelesen habe. Was sicher ist, ist, dass man auch Arbeiten an Orten, die weiter entfernt innerhalb Deutschlands liegen, und bei denen man unter der Woche dort wohnen sollte/mußte, angenommen werden mußten. Ob es dann diesbezüglich noch unterscheidet, wenn der Arbeitsort sogar im Ausland liegt, ist fraglich. Wenn man beispielsweise in der Nähe einer Landesgrenze wohnt, kann ja der Ort sogar näher liegen, als wenn jemand z.B. aus Norddeutschland nach "unten" in den Süden geschickt wird. Zu dem Thema müßte es eigentlich irgendwo konkrete Hinweise, die nachzulesen sind, geben, auch was dann die Kosten der Unterkunft (für die Woche), die Fahrtkosten etc. betrifft. Vielleicht solltest du hierzu wirklich vor Ort mit dem für dich zuständigen Sachbearbeiter sprechen und dir die entsprechenden Unterlagen und so weiter schriftlich geben lassen, also auch das, woraus ersichtlich sein könnte, dass das richtig sein soll.
Nichtsdestotrotz werde auch ich mal ein wenig im Netz "stöbern" und mich melden, falls ich etwas finde.
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