Hallo zusammen,
Ich habe ein Problem seit einer gewissen Zeit macht mich mein Freund fertig. Er macht mich physisch kapput. Ich bin in Ärtztlicher Behandlung mit meinen Sohn und sie kann mir auch dies Bestätigen, das ich es nicht länger mehr mit ihn in unserer Wohnung aushalte.
Weihnachten ist es eskaliert und wollte mich und meinen Sohn schlagen. Ich bin geflüchtet zu meinen Eltern nun leb ich in einer 3 Wohnung mit meinen Eltern erstmal zusammen. Natürlich ist das kein Zustand.
Nun meine Frage gibt es eine Klausel im Sozialgesetzbuch, das "Krank" gemachten Menschen eher eine Wohnung zusteht? Das man nicht die 3 monate Kündigung noch mit der Person in einem Haushalt wohnen muss?
Danke schon mal im Vorraus
lg Yvonne