Hallo,
mein Sohn(23) wohnt mit mir auf 47m² und hat jetzt seine Ausbildung abgeschlossen. Ich bin halbtags berufstätig und wenn er keinen Job findet darf er dann ausziehen?? so dass das Amt es genehmigt?
Gruß cleo10
Hallo,
mein Sohn(23) wohnt mit mir auf 47m² und hat jetzt seine Ausbildung abgeschlossen. Ich bin halbtags berufstätig und wenn er keinen Job findet darf er dann ausziehen?? so dass das Amt es genehmigt?
Gruß cleo10
Wenn Dein Sohn KEINEN Job findet dann darf er mit 25 J. ausziehen vorher zahlt das Amt garnix denn bis dahin seit Ihr als Eltern unterhaltspflichtig!
Hi,
Dein Sohn hat eine abgeschlossene Berufsausbildung. Nach meinen Informationen bist Du deswegen auch nicht mehr unterhaltspflichtig. Bitte erkundige Dich.
Hi,
Dein Sohn hat eine abgeschlossene Berufsausbildung. Nach meinen Informationen bist Du deswegen auch nicht mehr unterhaltspflichtig. Bitte erkundige Dich.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-nach-der-Ausbildung-__f11251.html
Ich bestätige Mutter10`s Aussage.
Eltern sind ausschließlich dazu "verpflichtet", ihre Kinder solange zu unterhalten, bis sie auf eigenen Füßen stehen
könn(t)en. Dazu zählt unter anderem insbesondere, dass du deinem Kind die erste (und das ist beispielsweise eine) Voraussetzung, deinem Kind eine Ausbildung ermöglicht hat, während der es nach wie vor bei dir wohnte. Jetzt, nachdem du dieser "gesetzlich festgelegten" Voraussetzung gefolgt warst, darf das Kind ausziehen.
Am Besten erkundigt ihr euch in einem gemeinsamen Termin über die Möglichkeit, die dein Kind jetzt hat.