Alten Titel von 2001 ändern ? Abänderungsklage / Selbstbehalt zu wenig......

  • Hallo Ihr Aktiven hier im Forum,
    habe mich jetzt des öfteren hier im Forum durchgelesen, aber nicht die richtigen Antworten gefunden.
    Deshalb meine Anmeldung heute und auch gleich mal meine Frage / n.


    Zu meiner Person :
    Volker aus dem Kreis Herford, 43 Jahre alt und Umschüler zum Bürokaufmann.


    Habe mich in 2001 vom Jugendamt nötigen lassen, einen vom Jugendamt geschriebenen Titel zu
    unterschreiben.
    Leider ist der Titel nicht bis zum 18zehntem Lebensjahr begrenzt und die Formulierungen und Prozentwerte
    scheinen auch irgendwie nicht zu passen.


    Hier mal der ungefähre Inhalt :


    1. Ich bin aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Lemgo zur Zahlung von 114% des Regelbetrages abzgl. des hälftigen Erstkindergeldes
    an mein Kind geb. 22.12.1993 verpflichtet.


    2. Ich verpflichte mich, unter Abänderung des vorgenannten Schuldtitels für die Zeit vom 1.1.2001 den Regelbetrag zuzüglich eines
    Zuschlags von 14% des Regelbetrags monatlich an das bis zum 1.
    Angerechnete Sozialleistung gemäß § 1612 BGB.
    Nicht anrechenbar ist ab 1.1.2001 der hälftige Kindergeldanteil in der Höhe, in der der geschuldete Unterhalt 135 % des jeweiligen
    Regelbetrages unterschreitet.



    Ich mache seit dem 23.6.09 eine Umschulung welche 2 Jahre dauert.
    1213 Euro bekomme ich monatlich an Übergangsgeld.
    Ich zahle jetzt monatlich 320 Euro an Kindesunterhalt für meinen Sohn, welcher bei seiner Mutter lebt.
    Dieses wurde mir vom Jugendamt ausgerechnet.


    Ab Januar 2010 kommt ja die neue Düsseldorfer Tabelle.
    Das sind dann wieder um die 35 Euro die ich mehr zahlen muss.


    Normalerweise müsste ich doch in die erste Stufe, Verdienst bis 1500 Euro eingestuft werden.
    Sebastian ist 16 Jahre alt, also müsste ich 377 Euro, minus hälftiges Kindergeld bezahlen.


    Liegt das an dem altem Titel ?
    Kann ich den abändern lassen, bzw und begrenzen lassen bis zum 18 Lebensjahr ?


    Nach der Reform der Höhe des Kindesunterhalts 2008 und dem Beispiel der Berechnung müsste das ja möglich sein


    http://www.sozialleistungen.in…halt/kindesunterhalt.html


    Würde mich freuen, wenn mir jemand etwas unter die Arme greifen könnte.


    Mit freundlichen Grüßen


    Volker

  • Also ich gehe davon aus du vor 2001 einen gut bezahlten job hattest, wodurch du zur Zahlung dieser summe fähig warst. Nur weil ein Titelvorliegt heißt das nicht das alles so weiterläuft wie es im Titel steht, durch deine neue Lebenslage( deine Arbeitspflicht is erfüllt) ändert si selbstverständlich auch der unterhalt. Es wäre ja Gesetzeswidrig das dir nicht mal der Selbstbehalt bleibt. Wieso hat das JUG keine neue Prüfung vorgenohmen?
    Sollte das Amt sich querstellen unter vorbehalt weiterzahlen und dann zum anwalt.