Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Also ich habe da mal ne frage wenn jemand ehegattenunterhalt bekommt und der jänige möchte wieder heiraten wann genau muss mann das dem ex mitteilen.Ohne sich debei strafbar zu machen den ich steige durch diese paragrafen nicht hin durch die ich im net fand.
Bevor man zu standesamt gegangen ist und das aufgebot bestellt?
oder 4 wochen vor ehe schliessung?
oder wenn mann sich entscheden hat mann möchte heiraten?
Danke im vorraus für hilfreiche antworten.