Riester Rente und Kindesunterhalt

  • Hallo,


    habe mal eine Frage zur Riester-Rente.


    Diese Frage ist unabhängig gemeint, soll also für Eltern und Kinder gleichermaßen gelten.


    Wenn jemand arbeiten geht, dann kann man bis zu 4% vom Vorjahresbrutto als Riester-Rente oder in einer sonstigen Form zur Altersvorsorge welche nach dem 60. Lj fällig wird vom Nettoeinkommen abziehen.


    Ist es beim KINDESUNTERHALT egal wann man diese Altersvorsorge abschließt, also gilt die Reduzierung des Nettos ab dem Zeitpunkt vom Vertragsabschluß oder muß der Vertrag schon vor der Trennung aktiv gewesen sein?


    Gilt obige Regelung auch beim Kind? Also wenn das Kind über 18 einen Riester-Vertrag abschließt, mindert dieser Vertrag dann auch sein Einkommen und der Unterhaltsbedarf steigt wieder?


    Forsa

  • Ja, da hast du Recht. Das ist eine schwierige konkrete Frage. Unterhaltsrechtlich relevante konkrete Fragen sind ohnehin schwierig und oftmals steiten darüber sich sogar unsere "Rechtsexperten"; diese ist sehr "besonders". Vermutlich brauchst du hier die Auskunft einer Rechtsberatungsstelle, die auch Familienrechtsangelegenheiten /-fragen beantworten kann.

  • Zu Deinen Fragen ja, solange nicht der Mindestunterhalt unterschritten wird, dieser ist auf jedenfall zu zahlen,egal unter welchen umständen.
    Wenn das Kind eine Arbeit hat und eine Riesterrente anschließt steigt auch wieder sein anspruch, da diese rente nunmal jedem zusteht, sogar Alg II beziehern.