Eltern sollen zahlen?

  • Guten Tag ,
    ich, 34 Jahre alt, wohne nach gescheiterter Beziehung und Selbständigkeit wieder bei meinen Eltern. Die finanzieren mir seit Februar mein Leben. Als ich kürzlich einen ALG 2- Antrag stellte, wurde dieser abgelehnt und dadurch begründet, dass ich mit meinen Eltern in einem Haushalt lebe. Ich sollte mir eine eigene Wohnung suchen, dann würde das Amt alles bezahlen. Ferner hat das Amt meinen Eltern einen Fragebogen zukommen lassen, in dem diese ihre gesamten Vermögenswerte auflisten sollten. Diese Vorgehensweise erlese ich nicht aus den gängigen Gesetzestexten, wer kann mir da helfen!??

  • Solange du mit deinen Eltern in einer Wohnung lebst bildet Ihr zusammen einen Bedarfsgemeinschaft und deshalb wird bei deinem Antrag auch das Einkommen deiner Eltern berücksichtigt. Und sollte das entsprechend Hoch sein bekommst du natürlich von der ARGE nix. Also such Dir doch einfach ne eigene Wohnung und stell dann einen neuen Antrag...

  • So ganz richtig ist die Auskunft von Hoffi81 nicht, wenngleich die Mitarbeiter der Arge vermutlich auch ebenso begründen. Natürlich ist es etwas unglücklich gewählt, "denen" zu berichten, dass deine Eltern in den letzten Wochen für dich aufkamen, und natürlich möchten die dann davon ausgehen, dass das so bleibt.


    Auf keinen Fall solltet ihr die Fragen nach dem Vermögen deiner Eltern entsprechend beantworten, sondern ausführen, dass deine Eltern nur "vorübergehend" mit einem "Darlehen" ausgeholfen haben, das sie zurückfordern und eine Erklärung beifügen dergestalt, dass ihr, also deine Eltern und du natürlich "keine" Bedarfsgemeinschaft bildet und auch, dass ihr eben gerade "nicht" "füreinander einsteht" und du eigenständig leben und handeln und rechnen mußt.


    Klar ist immer wieder und auch verständlich, dass "die" "es" versuchen - allein um ihrer eigenen Statistik willen und auch, weil mitunter diese Vorgehensweise auch den gewünschten Erfolg bringt, also `nen Antragsteller weniger, für den die Eltern dann aufkommen, obgleich sie es nicht mehr müßten.

  • @ lirafe:


    So lange er bei seinen Eltern wohnt bilden die ganz eindeutig eine Bedarfsgemeinschaft vor allem dann wenn die Eltern seit februar aufkommen für den Lebenunterhalt. Weil wenn es nur ein Darlehn ist das kann man vllt. so auslegen solange es vllt. paar Wochen sind aber jetzt ist Dezember und von februar haben die Eltern gezahlt da glaubt doch kein Mensch mehr an ein Darlehn und das ist ja auch richtig so!!!!


    Ich kann nur nochmal sagen such Dir ne eigene Wohnung und die ARGE zahlt Dir alles was Dir zusteht...

  • @Hoffi81
    Sie bilden natürlich selbstverständlich "keine" BG = Bedarfsgemeinschaft. Das kannst du, wenn du hier im Forum mal etwas weiter zurückliegend "recherchierst", auch nachlesen. Und daneben: worin soll der Sinn liegen, wenn er sich jetzt - obwohl er das vielleicht nicht vorgehabt hatte -, eine "eigene" Wohnung nimmt. Darin, dass dann aus öffentlichen Mitteln die Erstausstattung, also Einrichtung, Kaution, fortlaufend zusätzlich auch noch Mieten etc. neben dem lfd. Lebensunterhalt gezahlt werden muß?


    Um Wiederholungen zu vermeiden, werde ich - naturgemäß -, auf eine möglicherweise weitere gleichlautende Äußerung von dir nicht mehr eingehen.


    Gruß. Lirafe

  • @ Lirafe:


    Wenn man aber solchen Mist wie Du erzählst damit ist niemanden geholfen!!!!!


    Ich weiß es definitiv das er oder Sie mit seinen Eltern einen BG bildet solange sie in der gleichen Wohnung leben und das gilt für alle Verwamdten nicht nur für Eltern war bei mir genauso!!!!!!




    Beweislastumkehr


    Nach § 7 Absatz 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, vermutet, wenn Menschen


    * länger als ein Jahr zusammenleben,
    * mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    * Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    * befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Dieser Absatz legt eine im Gegensatz zum Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB X stehende Beweislastumkehr fest. Nicht die Behörde muss die Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft beweisen, sondern die Antragsteller müssen beweisen, dass sie keine Einstehensgemeinschaft sind.


    Diese Umkehrung der Beweislast gilt seit Januar 2007.

  • @Hoffi81
    Ist mir zu blöd. Natürlich könnte ich/man hier jeden deinzer einzelnen aufgeführten "kopierten" Punkte kommentieren, kein einziger trifft auf den vorliegenden Fall zu. Das zitierte - allgemein gesagt - betrifft in erster Linie und überhaupt "Paare", die zusammenziehen, aber im ersten gemeinsamen Jahr nicht als BG gewertet werden. Sie werden aber als BG gewertet, wenn folgende Punkte / Dinge vorliegen: (Und jetzt kopiere ich einfach mal dein Zeugs, dass darauf und nicht auf den vorliegenden Fall zutrifft.):



    * länger als ein Jahr zusammenleben,
    * mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    * Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    * befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Es betrifft keine Kind-Eltern-Beziehung, und schon gar nicht, wenn das "Kind" 34 Jahre alt ist und eine Ausbildung oder ein Studium absolviert hat.


    So ein Quatsch; Wirklich, das war hier im Forum schon eine dermaßen häufig gestellte Frage; die immer dieselbe Antwort - überwiegend aus "Erfahrungswerten", nicht aus falsch verstandenen kopierten Zitaten erhielt, mal abgesehen davon, dass ich in meinem Umfeld einen nahezu identischen "Fall" habe.


  • * Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder


    Es betrifft keine Kind-Eltern-Beziehung, und schon gar nicht, wenn das "Kind" 34 Jahre alt ist und eine Ausbildung oder ein Studium absolviert hat.


    Dieser Punkt trifft definitiv zu ob Dir das nun paßt oder nicht lirafe


    Aber ich sag dazu nun nix mehr Du weißt ja eh alles besser und meinst Leuten mit falschen Auskünften weiterhelfen zu müssen tze

  • Hallo zusammen,


    die Antwort findet sich in § 7 SGB II oder im Artikel zur Bedarfsgemeinschaft.


    Zitat


    § 7 III Nr. 1 SGB II
    [...]
    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören 1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
    [...]4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.


    Der von Hoffi zitierte Absatz 3a beginnt mit


    Zitat

    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner [...]


    Er bezieht sich daher auf die Bewertung von Beziehungen und Lebenspartnerschaften des Hauptleistungsberechtigten, nicht auf die Beziehung zwischen Eltern und Kind.


    PS: Darüber hinaus fände ich (und sicher auch andere) einen gemäßigten Umgangton im Streitfall angemessener ...


    Gruß


    Philipp

  • Vorab danke für die Meldungen. Wenn ich die Gesetzestexte richtig deute, sind meine Eltern in keiner Hinsicht verpflichtet für mich einzustehen. Ich habe das Gefühl, dass die Leute auf dem Amt angehalten sind mich abzuwimmeln, oder es fehlt an Fachkenntnis.
    Meine Eltern haben ich Vermögen nicht aufgelegt und dem Amt mitgeteilt, dass sie mich ab 01.01.10 in keinerlei Hinsicht mehr unterstützen werden. Bin gespannt, was die Antwort sein wird.

  • mobilteil
    Das ist richtig so. Wie du (trotz der Eingaben von dieser/m Hoffi81) siehst - und wie es Sozialleistungen.info dem entgegen bestätigt hat, sind sie nicht mehr dazu verpflichtet, dich zu unterhalten. Das ist nun mal so und hier war es sonnenklar, denn du bist ja zwischenzeitlich schon 34jährig.


    Laßt euch nicht abwimmeln; die Rechtslage ist klar, und du hast vermutlich Recht mit deinem Gefühl, dass die Leute auf dem Amt erst einmal versuchen - abzuwimmeln. Das geht nicht nur dir so - leider.


    L.G. LiRaFe


    (Interessanterweise hat sich Hoffi81, nachdem er hier "so" und auch "falsch" geschrieben hat und es sich nicht nehmen ließ, mich anschließend noch in einer PN = persönlichen Nachricht zu beleidigen, nach der Antwort von Sozialleistungen.Info, die richtigstellte, dass ich richtig lag, an dieser Stelle nicht mehr gemeldet. Es kann ja niemand dafür, dass er Gesetzestexte nicht richtig auslegen kann.)

  • Moin.


    Ich würde auch darum bitten, dass ihr beide - die sicher jeder ihr scherflein beizutragen haben - euch gegenseitig ingnoriert. Mag sein dass Ihr auch mal identische Antworten bringt oder aber verschiedene - aber blendet den jeweils andern bitte aus. Danke.

  • Das ist - wäre kein Problem, aber offensichtlich hat Hoffi81 noch immer nicht verstanden, was richtig bzw. dass meine Antwort richtig war, für die er mich dann auch später persönlich in einer PN beleidigte.Aber gut, wenn das der Tenor ist, werde ich dieses Forum nicht mehr aufsuchen.

  • Nach dem Fragebogen vom Amt teilten meine Eltern mit, dass sie nicht gewillt sind, weiter für mich finanziell einzuspringen und das für mich keine Gelder gezahlt werden und ich nicht mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist, was auch fakt ist. Dies war mitte DEzember 09 und auf Anfragen wurde mir vom Amt mitgeteilt, dass die Sachbearbeiterin in Urlaub wäre. Auf heutige Mailanfrage kam vom Amt die Frage: "Wo halten Sie sich zur Zeit auf"?
    Ich wohne immer noch bei meinen Eltern, hab eine eigene Haustür, keine gem. Haushaltsführung und bekomme auch kein Geld von meinen Eltern. Soll ich das so schreiben??
    Als erste Antwort sagte mir die gute Frau, dass wenn ich bei meinen Eltern wohne, das Amt für mich nicht zahlen muß.Ich bin aber immer noch 34 alt und es ist keine BG.
    Was schreib ich dieser Frau, damit es bei einem Rechtstreit nicht in die Hose geht?
    Danke für Ihre Hilfe.