Okay ich möchte gern zufolgenden etwas wissen.
Wer ALG II bezieht, kann bei der zuständigen ARGE die Kosten für eine private Haftpflicht- und Hausratsversicherung geltend machen. Kosten von bis zu jährlich 55 € für eine private Haftpflicht sowie 80 € für eine Hausrat-Versicherung muss das Sozialamt zahlen. (Sozialgericht Düsseldorf AZ S 29 SO 49/06-1/08).
So meine Vermittlerin meint, das das eine "KANN" Entscheidung ist, also praktisch mir nicht zusteht.
Wie ist das nun in dem Fall, kann ich da einen Antrag abgeben bzw. bekomme ich einen ANtrag und die müssen mir das dann bewilligen oder wie ist das zuverstehen.
Gruss Lars