Hallo,
ich habe nochmals eine Frage. Ich bin nun in die Situation gekommen, wahrscheinlich Hartz IV beantragen zu müssen. Ich habe studiert, bin jetzt 27 und habe noch keine Stelle gefunden.
Die Sachbearbeiterin bei der ARGE fragte mich, wie ich mein Studium finanziert hätte. Ich habe da erklärt, dass mich meine Eltern mit unterstützt haben und ich auch Bafoeg-Empfänger war und einen Bildungskredit beantragen musste. Darauf erläuterte die Sachbearbeiterin, dass ich dann 3 Monate nach dem Studium keinen Anspruch auf Hartz IV hätte, da man davon ausgehen würde, dass mich meine Eltern - die ja auch mein STudium unterstützt haben - mich jetzt auch weiter unterstützen können. Dies ist aber nicht der Fall. Meine Eltern (selbstständig) müssen wohl selbst Hartz IV beantragen. Die Sachbearbeiterin hat dann einen Nachweis gefordert, dass diese "bedürftig" sind.
Ist dies so rechtens? Kenne mich selbst im Sozialleistungsrecht etwas aus und habe das noch nie gehört. Ich habe die Sachbearbeiterin dann gefragt, auf welcher gesetzlichen Grundlage das beruht, worauf sie mir keine Angabe machen konnte und mich abgewimmelt hat.
Danke für die Hilfe!