Düsseldorfer Tabelle? - Anpassung jährlich?!

  • Hallo zusammen!


    Bin seit knapp einem Jahr geschieden, 2 Kinder, arbeite Vollzeit im 3-Schicht-System und verdiene knapp 2000 Euro netto.
    DIe Kinder leben bei der Mutter, welche nicht berufstätig ist und freiwillig von mir Unterhalt in Höhe von 400 Euro bekommt.
    Jetzt ruft sie mich an und erzählt mir sie hätte im Radio von der neuen Düsseldorfer Tabelle gehört und das es mehr Geld für die Kinder gibt.
    Meine Fragen:


    Da jährlich eine neue Düsseldorfer Tabelle herauskommt, bin ich jetzt verpflichtet jährlich den erhöhten Betrag zu zahlen?


    Meine Anwältin hatte mir geschrieben dass eine Prüfung der Einkommensverhältnisse nur alle zwei Jahre vorgenommen werden kann (letzte Prüfung Februar 2009) oder wenn ein Kind die nächste Altersstufe erreicht (erst im Dezember 2010).


    Gilt bei Erreichen der nächsthöheren Altersstufe bei einem Kind für das jüngere dann automatisch ebenfalls der höhere Betrag der DDT oder bleibt das jüngere dann noch im alten Betrag (vorausgesetzt es wird nicht der höhere gefordert)?


    Wenn ich jetzt mal phantasiere und sage jetzt zahle ich 355 abzüglich halbes Kindergeld, in 9 Jahren bei 30 Euro Steigerung jährlich zahle ich dann über 600 Euro pro Kind? Meine Gehaltserhöhungen betragen alle zwei Jahre vielleicht 1 - 2 Prozent. Wer hat sich das denn ausgedacht?


    Desweiteren habe ich im Gedächtnis dass für eine Erhöhung der Zahlbeträge eine Mindesterhöhung des EInkommens von 10% gegeben sein muss, ist das korrekt?


    Gruss
    Scotus

  • Du zahlst pro Kind jeweils das, was in der Düsseldorfer Tabelle steht, also jeweils altersentsprechend. Natürlich zahlst du nicht (nur), weil das ältere Kind eine Stufe höher kommt, für das zweite Kind automatisch auch mehr. Nein - wie gesagt, altersentsprechend. Allerdings kannst du dir pro Kind auch einkommensberechnungstechnisch auch das halbe Kindergeld anrechnen lassen, das ja im nächsten Jahr erhöht wird.


    Damit du das plastischer vor Augen haben kannst, gehe einfach hier oben im Forum - oberste Menueleiste - in die Rubrik "Unterhalt". Dort kannst du dich belesen und es gibt irgendwo dort auch einen Rechner, in den du deine / eure "Zahlen" eingeben kannst und der dir dann eine ziemlich konkrete Summe ausspuckt, die du zahlen musst bzw. als Selbstbehalt hast.

  • Also zuerst einmal was den Kindersunterhslt betrifft ja, jede Erhöhung wird bezahlt es sei denn dein Selbstbehalt wird angeriffen, unter berücksichtung des bereinigten nettos. Desweiteren kommt erst der Unterhalt für die Kinder, dann der für die Mutter (Achtung anderer Selbstbehalt wie bei Kindern). das beste wäre du gehst zu Jugendamt und läßt dir da den unterhalt für die Kinder ausrechnen. Aber laß dir keinen Titel aufreden .