Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. In der Zeit von März 09 bis Juni 09 (Kündigung durch Arb.geber zum 23.06.09) war ich beschäftigt (Vorher ALG2-Empfänger). Seit dem 01.07.09 beziehe ich wieder ALG2. So weit, so gut..
Bei Aufnahme der Beschäftigung, gewährte mir die ARGE ein Darlehen in Höhe von 1.000,- €, zwecks Überbrückung der ersten 6-Wochen bis zum ersten Lohn usw.. Starthilfe! Dieses Darlehen muß ich natürlich zurück zahlen. Keine Frage!
Nun war es aber so, dass mein Arbeitgeber, die mir zustehenden Löhne (März April Mai Juni) nur zum Teil, bzw. Überstunden (ca. 250Std.) gar nicht ausgezahlt hat. Folglich mußte ich vor dem Arbeitsgericht klagen. Das habe ich der Sachbearbeiterin auch so mitgeteilt. Feundlicherweise wurde das Darlehen erst einmal gestundet.
So, bei dem Gütetermin (September09) gab es keine Einigung (Keine Abfindung). Beim anschließenden Kammertermin (Oktober09) wurde eine Einigung erziehlt. Demnach mußte der AG, mir einen Betrag in Höhe von 1.000,- € (Netto) zahlen. Dieser Betrag ging mitte Oktober auf meinem Konto ein. Damit habe ich dann das Darlehen von der ARGE bedient.
Jetzt habe ich ein Schreiben von meiner zuständigen Sachbearbeiterin erhalten, wonach dieser, vor Gericht erstrittene Betrag, auf meinen ALG2 Bezug angerechnet werden soll.
Original Text:
"Sehr geehrter Herr XXX,
Sie erhalten von mir Leistungen zum Lebensunterhalt (ALG2) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB2)."
"Wie ich von der Fa. XXX GmbH erfahren habe, haben Sie im Wege eines Vergleichs eine Abgeltung i. H. v. 1.000,00 € am 16.10.09 erhalten!"
"Dieser Betrag war als einmalige Einnahme zu werten und auf 2 Monate aufzuteilen, da der Betrag für Ihre Beschäftigung im Mai und Juni 2009 galt. Daher habe ich jeweils im November und Dezember 2009 einen Betrag i. H. v. 500,00 € als Einkommen zu Grunde gelegt. Da mir die Unterlagen nicht rechtzeitig vorlagen, war es mir nicht möglich diese zeitnah bei der Anspruchsberechtigung zu berücksichtigen."
"Nach meinen Erkenntnissen haben Sie aufgrund des geschilderten Sachverhaltes die Leistungen für die Zeit vom 01.11.09 bis 31.12.09 teilweise zu Unrecht bezogen."
Frage:
1. Sind diese 1.000,- € als einmalige Einnahme zu werten? Wenn ja, warum wird dieser Betrag durch 2 geteilt und dem November und Dezember 09 zugeordenet? (Wenn überhaupt, dann müßte doch das "Zuflussprinzip" gelten. Also der Monat in dem das Geld zugeflossen ist. Nämlich Oktober!)
2. Ist dieser Betrag nicht als Vermögen zu werten? Und somit gar nicht anrechenbar?
3. Ist es überhaupt als Einnahme bzw. Vermögen zu werten, da ich mit diesem Betrag ja das Darlehen beglichen habe? Das Geld steht/stand mir ja nicht zur Verfügung. Ergo, der Bedarf ist/war vorhanden.
4. Zum Schluß eine Verständnisfrage. Warum schreibt meine Sachbearbeiterin: "Sehr geehrter Herr XXX, Sie erhalten von mir Leistungen zum Lebensunterhalt..." ???
Ich erhalte die Leistung doch nicht von Ihr persönlich, sondern von der "ArbeitPlus." Also ich will ja nicht kleinkariert daher kommen aber irgendwie klingt das nicht gut in meinen Ohren.
Vielen Dank schon mal im voraus..