Selbstbehalt bei neuer Heirat und Kind?

  • Hallo.


    Ich würde mich gern vorab informieren bevor wir zum Jugendamt gehen.
    Ich erwarte in 2 Monaten mein erstes Kind. Mein Mann ist voll berufstätig, er zahlt Unterhalt für sein Kind aus erster Ehe.
    Meine Frage wäre nun: Erhöht sich der Selbstbehalt meines Mannes da ich ja ab der Geburt ja erstmal zuhause bin und kein Einkommen erziele. Er muss ja dann quasi für uns 3 Sorgen und die Unterhaltszahlungen leisten.
    Oder fall ich aus der ganzen Berechnung raus?
    Und ändert sich dann was an der Unterhaltszahlung für den Sohn aus erster Ehe?


    Danke im Vorraus für die Antworten.
    Will nur nicht ganz unwissend zum Jugendamt.

  • Ob sich an der Höhe des für das Kind aus erster Ehe zu zahlenden Unterhalts etwas ändert, hängt unter anderem auch von dem Einkommen deines Partners ab. Auf jeden Fall ist es so, dass das neben dem Selbstbehalt verbleibende Geld zur Unterhaltszahlung für beide Kinder (dann) verwendet wird. Unterhalt für Kinder geht vor Ehegattenunterhalt, so dass (selbst wenn ihr verheiratet wäret) auf jeden Fall die Kinder Vorrang haben. Mehr gibt es da eigentlich nicht zu wissen, ich denke, deine Frage im Weiteren, die darauf abzielt, dass du hoffst, denkst oder glaubst, dass das erste Kind weniger Unterhalt erhalten würde, weil es "dich" erwachsene Frau, die das zweite Kind zur Welt bringen wird, gibt, hat sich damit erledigt.

  • Das der Sohn wegen mir nicht weniger bekommt, das ist mir schon klar. Und das die Kinder vorgehen find ich auch in Ordnung. Ich versteh nur nicht ganz das mein Ehemann z.B. für mich zuständig ist wenn es ums Arbeitsamt geht (ich erhalte keinerlei Gelder vom Amt, da O-Ton Arbeitsamt: ich doch verheiratet bin und mein Mann mich ernähren soll) und das Arbeitsamt nicht anerkennt das er Unterhaltszahler ist. Beim Jugendamt zähl ich dann anscheinden wieder überhaupt nicht, obwohl mein Mann ja, laut AA, für mich zuständig ist.
    Das der Sohn seinen Unterhalt bekommt ist ja selbstverständlich. Nur anscheinden hab ich die A....karte gezogen da ich so "blöd" war und einen geschiedenen Unterhaltszahler geheiratet hab und mit ihm eine Familie gründen will.
    Und wenn man von der Ex-Frau noch aufs Butterbrot geschmiert bekommt, das sie 50 % Prozent vom Unterhalt für sich selbst benötigt und der Kleine zu uns geschickt wird wenn er neue Klamotten, Schuhe etc. braucht, mancht man sich so seine Gedanken.
    Beim AA wurde ich auch noch darauf hingewiesen das es mir finanziell ja besser gehen würde wenn ich meinen Mann verlassen würde, da ich etliche Gelder einstreichen könnte. Also da weis ich wirklich nicht ob der Staat die Familie noch schützt.

  • Keiner hat dich dazu gezwungen (davon gehe ich mal aus), einen verheiratet gewesenen Menschen, der Verpflichtungen hat (natürlich) zu "nehmen". Das ist das Eine. Dass mit dem "Kleinen", der von euch Klamotten etc. möchte, überlese ich mal geflissentlich; ich finde diese Argumentation sowas von "oll", unglaublich. Und was heißt denn, wie du im letzten Satz schreibst: (Zitat wörtlich): "Also da weis ich wirklich nicht ob der Staat die Familie noch schützt."


    Welche Familie meinst du denn; dich und deinen Partner, der seine "alte" Familie hinter sich ließ, oder wie ist das zu verstehen. Vielleicht überlegst du künftig nicht zwei, sondern dreimal, bevor du solche einseitigen Dinge schreibst und überlegst dann zusätzlich noch, wie du dich fühlst, wenn auch du irgendwann die Zurückgelassene bist und eine möglicherweise weitere "Neue" Ansprüche stellt und der Meinung ist, dass man Altes hinter sich läßt.

  • Leider ist es so das nicht mein Mann seine "alte" Familie verließ sonder das sich sein Exfrau nach seiner Krankheit verabschiedet hat mit den Worten: Sie wolle keinen kranken Mann und würde jetzt lieber mit ihrer Affäre zusammen leben. Und es ist nicht der Kleine der Klamotten von uns will (das wäre vollkommen in Ordung) sonder die Exfrau schreib uns Listen was er benötigt. Wenn sie gefragt wird warum sie dafür nicht den Unterhalt nimmt, bekommt man freche Antworten das sie schließlich auch leben will und am Wochenende mal weg möchte.
    Aber das ist jetzt auch egal, werde sehen was die Zukunft bringt.
    Trotzdem danke für die Infos

  • Hallo, auch habe einen Mann mit Kind ( damals 3 ) geheiratet und bin durch das Netz gefallen, was die Versorgung anging. Ich habe seit der Geburt meines ersten Kindes vor 5 Jahren nicht mehr arbeiten können und habe nach dem Erziehungsjahr und Arbeitlosengeld rein gar nichts mehr bekommen. Jetzt habe ich zwei Kinder und habe Kinderzuschlag und Wohngeld beantragt. Wenn Du also der Meinung bist Du hast nach der Geurt deines Kindes nicht genung Geld muss Du das auf diesen Wege versuchen, da das Erziehungsgeld bis 300 Euro anrechnungsfrei ist, so bekommst wenigstens dein Kind vielleicht noch etwas Geld.

  • Hallo,
    hat sich durch die Geburt deiner Kinder was am Unterhalt für das 1. Kind geändert oder lebt es bei euch?
    Es könnte echt etwas eng werden das ich das Elterngeld strecken muss auf 2 Jahre (wegen möglicher Unterbringung des Kindes bei Arbeit)
    Aber schön zu hören das es noch andre Frauen gewagt haben, einen Mann mit "Altlasten" zu nehmen und eine neue Familie zu gründen. Bekomm manchmal schon blöde Kommentare zu hören, von wegen man wusste ja auf was man sich einlässt und man solle sich nicht so anstellen als "Zweitfrau". Man müsste ja kein Kind bekommen. Jeder hat das Recht auf Familie und Glück!

  • Bei uns hat sich der Unterhalt nicht geändert, es war noch genug Spielraum für beide Kinder. Jetzt habe ich noch ein zweites Kind mit Ihm und wir haben seine Ex-Frau aufgefordert den Unterhaltstitel von 2003 zu ändern. Ich hoffe das wir jetzt keine Erhöhung zahlen müssen. Ich rate Dir nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen, bei uns wird deshalb der gezahlte Unterhalt zugerechnet und ich bekomme zumindest noch Unterstützung für meine Kinder.

  • Hallo..
    Herzlichen Glückwunsch zur Geburt...In zwischen hast Du sicherlich bemerkt,das wenn das Einkommen nicht für beide Mindestunterhalte reicht,prozentual von dem aufgeteilt wird was zur Verfügung steht,bis zum Selbsterhalt..wo du nicht gerechnet wirst...Leider ist es so,das ein Mann der schon mal eine Familie hatte,keinerlei Chancen hat wieder auf einen grünen Zweig zu kommen..
    Das mit der Kleidung habe ich jetzt auch mal "geflissentlich" überlesen..denn der Betrag ist im Unterhalt schon drin..
    Und das Kind was du mit deinem Partner hast,hatt auch alle Rechte dieser Welt,auch wenn es "nur" aus "Zweiter Ehe" ist!!Da sollte die "Ex"für das Neugebohrene auch mal zurück stecken,denn sie ist nun viert Rangig!!
    Mann sollte auch nicht Vergessen das nicht jede Trennung gleich ist,und die Schuld auch nicht immer bei dem Mann zu suchen ist..selbst dann nicht,wenn man da nicht Objektiv sein kann,und "Voreingenommen" ist...
    Früher gab es dafür die Schuldfrage,bei Scheidung...
    Ich kann dich verstehen,denn auch ich habe einen Mann mit "Altlassten" geheiratet,und ein Kind mit Ihm bekommen...
    Wo ich natürlich auch selber dran Schuld bin(und zu nichts gezwungen wurde) aber auch wir die "Aktuellen Frauen" haben Rechte...


    Lg Lissy28

  • Hallo,


    bin neu hier und durch Zufall darauf gestoßen, weil ich auch exakt in der gleichen Situation bin wie SweetBee2001! Hab auch einen Mann mit "Altlasten" geheiratet und finde es aber wirklich echt unerhört, wie sich manche hier dazu äußern. Sicher hat uns dazu niemand gezwungen und wir haben es freiwillig getan, aber dennoch kann man uns sicher daraus keinen Vorwurf machen. Auch ich habe nach vielen Erkundungen erfahren müssen, dass das Kind was man gemeinsam mit seinem Mann bekommt schlechter gestellt ist, als das aus der ersten Ehe. Im Vorfeld ist es doch schon ne Frechheit, dass ein Mann der nur für ein Kind zahlen muss, automatisch in diesem Staat umdzwei Stufen vom Netto nach oben gesetzt wird, weil er ja nicht, "wie vom Staat festgelegt" für drei Personen im Durschnitt zahlen muss. Desweiteren frage ich mich wohl, wo es gerecht ist, das mann den Unterhalt gerade mal um eine Stufe "also ganze 16 Euro" nach unten setzten darf, wenn unser Kind auf die Welt kommt. Wie von einem anderen User schon erwähnt, wie soll ein Mann bei solchen Sachen wieder auf einen grünen Zweig kommen und eine neue Familie aufbauen. MIt Sicherheit bin ich auch jemand, bei dem auf jeden Fall das Wohl des Kindes im Vordergrund steht und auch der Meinung bin, das Unterhalt gezahlt werden muss. Aber irgendwie fehlen mir leider die Relationen dazu wenn ein Mann sich neu orientieren möchte!


    Lg Dan

  • Ich bin auch durch Zufall auf diese Seite gestoßen, aber ich muss mich meiner Vorrednerin anschließen. Es ist als Frau/Freundin eines Mannes mit Altlasten wirklich nicht so einfach. (gut, wer hat es schon einfach?)
    Ich hab mich vorher nie mit solchen Themen wie "Unterhalt" beschäftigt, das mache ich erst jetzt, seit wir Geldprobleme haben. Mir war nie bewusst, wieviel Geld da gezahlt wird von den Vätern... Wenn ich überlege, mit wieviel Geld ich im Monat auskommen muss (ich arbeite selbstständig), dann wundert es mich doch, was ein 14jähriges Kind so an Unterhalt bekommt.
    Irgendwie finde ich, dass der Staat nicht nur die alte Familie schützen sollte, die ja nun, aus welchen Gründen auch immer, in die Brüche gegangen ist (oftmals war es ja sogar besser so, wenns einfach nicht gepasst hat), sondern, dass auch die neue Familie geschützt werden sollte. In unserer Situation ist es schwer vorstellbar, dass wir so einfach ein Kind bekommen, auch wenn wir gerne eines hätten, es reicht ja jetzt vorne und hinten schon nicht. Wenn dann meine Arbeitskraft erstmal ausfällt, wär das nicht gut.
    Auch wenn ich mir den Selbstbehalt so anschaue, den ein Mann bei einem minderjährigen Kind haben darf, bringt mich das zur leichten Verzweiflung. Immerhin musste er vorher in der Beziehung nicht so viel Geld an sein Kind abdrücken, also wurde es wohl auch nicht gebraucht. Warum muss er es, wenn sich die Partner getrennt haben? Immerhin sitzt die Frau auf einem bezahlten Haus, in das mein Lebensgefährte viele Jahre investiert hat. Er muss nun Miete zahlen in einer neuen Wohnung, und dafür reicht es manchmal sogar nicht ganz. (wir teilen uns natürlich die Miete)
    Und das vom Mann gefordert werden kann mehr zu arbeiten und Nebentätigkeiten anzunehmen wenn er den Mindestunterhalt nicht zusammenbekommt, find ich auch krass. Von der Mutter wird das nicht verlangt (vor allem wenn das Kind schon älter ist). Die Frauen wollen immer gleiche Rechte, aber gleiche Pflichten anscheinend noch nicht.
    Ich finde, wir haben in unserer Partnerschaft auch ein Recht darauf ein halbwegs angenehmes Leben führen zu dürfen, und vielleicht aus unserer Liebe auch noch ein Kind entstehen zu lassen, auch wenn es seinen Lebtag wahrscheinlich keine 400 Euro von uns im Monat erhalten wird.

  • Hallo , ich habe 2 Kinder aus erster Ehe 17J.&19J. alt , bin nun seit 7J.neu verheiratet und habe nun auch nochmal 2 Kinder 9J. & 6J. verdiene 1900 € Netto .Wie berechnet man da den Unterhalt für die ersten beiden Kinder , ich zahle momentan für beide 306€ , habe Miete+Strom 980 € sind zusammen 1286,-€ meine Frau arbeitet nicht also bleiben uns noch 614 , - € .Wie berechnet man so etwas?.Ich meine das ich mich ja nicht beschweren über den Unterhalt den ich im moment zahle . Aber ich habe immerhin eine neue Familie die ich ernähren muss und ausserdem hat mein Sohn der 19J.alt ist mittlerweile schon 2xdie Schule geschmissen , ich glaube zu wissen das ich nach dem 2 abbruch nichts mehr zahlen muss.

  • Hier oben im Forum gibt es eine Menueleiste, und zwar die "oberste" Menueleiste, in der "Unterhalt" auftaucht. Dort bist du dann "richtig" und kannst dir auch "via" Internetrechner anhand deiner "Zahlen" ausrechnen (lassen), was du in etwa (genau kann das in einem Forum niemand sagen) zahlen müßtest.


    Doch eine persönliche Anmerkung sei mir erlaubt: Auf eine Äußerung wie: (Zitat:) "Aber ich habe immerhin eine neue Familie ..." reagiere ich allergisch. Eine Erklärung, warum das so ist, wird wohl nicht notwendig sein, wenn man sich das `reinzieht.

  • Entschuldigung , fühlen Sie sich von mir angegriffen??.Sie schreiben das Sie allergisch darauf reagieren,hier geht es nun mal um meine Existenz!!.Es tut mir Leid für Sie wenn Sie schon mal schlechte Erfahrungen gemacht haben.Ich wollte nur mal eine Meinung hören und nicht angegiftet werden.


    mfg:confused:

  • Vielleicht erklärt sich das so: "Neue" Familie / "alte" Familie. Es geht in der Fragestellung um "Kinder", nicht um "neue" oder "alte" Kinder. Kinder haben nu`` mal alle dieselben Rechte, egal ob sie aus einer "alten" oder "neueren" Beziehung stammen.

  • Bin auch ein Neuling hier


    Nachdem ich heute einen netten Brief vom Jugendamt bekommen habe das ich doch bitte meinen Unterhaltszahlungen nachkommen soll weil ich es verschwitzt hatte den Dauerauftrag zu erhöhen suchte ich im Internet nach Informationen und bin auf diese Seite gestoßen.


    Zu mir:
    Ich bin männlich. 27J Berufstätig verheiratet 1 Tochter 4J Eigenheimbesitzer(oder -abzahler wie Mann es nennt) und Unterhaltszahler für ein Kind 8J das ebenfalls in einer neuen Familie lebt (auch Eigenheimbesitzer)


    Mich hat damals meine Freundin mit Kind verlassen und nachdem Sie Ihren jetzigen Mann geheiratet hat, vollzog Sie eine Namesgebung für unser Kind, aufgrund schwerer psychischer Verletzungen durch Hänseleien in der Schule, weil Sie einen anderen Familiennamen hat als Ihre Mutter. Meine Anwältin riet mir die Zustimmung zur Namensgebung sonst dürfte ich die entstehenden Verfahrenskosten bei Gericht noch tragen. Ich sprach mit Ihr über Adoption aber das schloss Sie aus also wusste ich das es Ihr nur ums Geld ging. Seit diesem Zeitpunkt habe ich keinen Kontakt mehr zu dem Kind/Mutter gehabt und habe auch kein verlangen danach! (Mir ist es egal wie Ihr jetzt darüber denkt aber das ist meine Einstellung)
    Ich zahle meinen Unterhalt und damit habe ich meinen Teil erfüllt!


    Zu meiner Situation:
    Ich verdiene ca. 1450€ Netto und habe 950€ Kosten für Darlehen/Nebenkosten alles was halt zur Wohnung gehört
    Unterhalt zahle ich jetzt 283€ und wenn meine Frau nicht halbtags arbeiten würde dann könnte ich mir wenigstens 'nen Strick kaufen von dem gebliebenen Geld.


    Meine Frage:
    Wie kann es sein das die "alte" Familie welche ja wieder 'nen Vater (Alleinverdiener) hat viel besser in unserem Land Leben kann als der Vater des Kindes der sich eine neue Familie aufgebaut hat?


    Mein Fazit:
    Meiner Meinung nach wird dieser "neue" Vater überhaupt nicht berücksichtigt obwohl das kind den namen des Vaters trägt.
    Somit Leben Frauen die sich von X schwängern lassen und dann zu Y gehen und heiraten viel besser.
    Diese brauchen nicht zu Arbeiten können den Unterhalt benutzen um sich ein Auto oder sonstwas zu finanzieren während Ich jeden Euro zweimal umdrehen muss und mit Geldsorgen lebe.
    Für solche Fälle ist dringend Handlungsbedarf bei uns im Land.
    Kann natürlich auch sein das ich nur falsch informiert bin und meine Unterhaltszahlungen reformiert werden müssen.


    lg Heiko

  • Vielleicht erklärt sich das so: "Neue" Familie / "alte" Familie. Es geht in der Fragestellung um "Kinder", nicht um "neue" oder "alte" Kinder. Kinder haben nu`` mal alle dieselben Rechte, egal ob sie aus einer "alten" oder "neueren" Beziehung stammen.


    Oh Mann, Lirafe muss ganz schön frustriert sein, diese Kommentare, Ich kenne beide Seiten, bin Verlassene und Neue eines mit Altlasten. Ihr "Alten" Freut euch mal lieber, dass ihr zum Kinderglück auch noch Unterhalt bekommt. Eine Familie hat nicht so viel für ein Kind finanziell monatlich zur Verfügung als eine Verlassene - und dass der Staat euch den Unterhalt voll anrechnet ins Familieneinkommen, dafür kann der zahlende Vater nichts, Das volle Kindergeld und 330 Eur für ein Kind sind über 500 Euro und das ist ne ganze Menge Kohle und entbehrt den Einbussungen, die man hatte als man aufgrund der Kindererziehung vielleicht weniger Einkommen hatte. Ich habe jetzt eine neue Familie und ein weiteres Kind und jetzt lebe ich /wir weitaus erheblich unterhalb des Existenzminimumms, selbst als Alleinerziehende hatte ich deutlich mehr Geld zur Verfügung!! Die Ex, die neu verheiratet war und mittlerweile erneut geschieden ist lda sie es mit der Treue nie so genau nahm lebt im Luxus, und schnorrt sich trotzdem noch überall durch, wo es nur geht und schickt das Kind mit dreckigen stinkingen Schuhen ins Wochenende und wenn das arme Kind keine anderen Schuhe hat, geht die "Neue" logischerweise dem Kind Schuhe kaufen, aber nur nicht SEcondHand, das gibts bei Mama zu Hause nicht, die sichs ja leisten könnte, nur den Kindesunterhalt lieber für sich verprasst und am Kind spart. NUR ich, die NEUe, kaufe Second Hand, weils anderst nicht geht. Aber egal!! Ich liebe meinen Mann, ich liebe meine Kinder und möchte auch das Neue Kind nicht missen!!!
    Als Mann hast du echt die A..Karte gezogen und mit normalem Einkommen kaum Chancen finanziell eine neue Liebe und Familie zu ernähren. Gruss von einer Frau

  • Keiner hat dich dazu gezwungen (davon gehe ich mal aus), einen verheiratet gewesenen Menschen, der Verpflichtungen hat (natürlich) zu "nehmen". Das ist das Eine. Dass mit dem "Kleinen", der von euch Klamotten etc. möchte, überlese ich mal geflissentlich; ich finde diese Argumentation sowas von "oll", unglaublich. Und was heißt denn, wie du im letzten Satz schreibst: (Zitat wörtlich): "Also da weis ich wirklich nicht ob der Staat die Familie noch schützt."


    Welche Familie meinst du denn; dich und deinen Partner, der seine "alte" Familie hinter sich ließ, oder wie ist das zu verstehen. Vielleicht überlegst du künftig nicht zwei, sondern dreimal, bevor du solche einseitigen Dinge schreibst und überlegst dann zusätzlich noch, wie du dich fühlst, wenn auch du irgendwann die Zurückgelassene bist und eine möglicherweise weitere "Neue" Ansprüche stellt und der Meinung ist, dass man Altes hinter sich läßt.


    Was bedeutet "hinter sich ließ". Kommt es Ihnen auch mal in den Sinn dass evt. die Frau ihn verlassen haben könnte? Vielleicht hat seine Exfrau ja ihn mit seinem besten Freund betrogen? Aus welchem Grund sollte ein Mann nicht das Recht haben eine neue Familie zu gründen? Sollte Ihrer Meinung nach der Exmann den Rest seines armseeligen Lebens nur noch arbeiten, zahlen und Zuhause rumsitzen während seine Exfrau Partys feiert mit dem Unterhalt und einen Stecher nach dem anderen Nachhause schleppt?
    Kommen wir zurück zur Realität und beantworten wir die Frage der Dame mit den Worten einer Rechtsanwaltkanzlei


    "Hat ein Unterhaltspflichtiger bereits Kinder, z.B. aus einer geschiedenen Ehe, und bekommt er dann weitere Kinder, z.B. in einer neuen Ehe, so stellt sich oft die Frage, ob er die Kosten für die "neuen" Kinder bei der Unterhaltsberechnung abziehen darf.


    Die Antwort hängt davon ab, ob die "alten" Kinder bereits volljährig sind. Ist das der Fall, so gehen die neuen, minderjährigen Kinder vor. Eine Ausnahme besteht allerdings für volljährige Kinder unter 21 Jahren, die noch bei einem Elternteil leben und eine allgemeinbildende Schule besuchen. Diese sogenannten "privilegierten Volljährigen" stehen minderjährigen Kindern gleich.


    Handelt es sch bei den "alten" Kindern um minderjährige Kinder oder um die soeben erwähnten privilegierten Volljährigen, so stehen sie mit den neuen Kindern auf derselben Rangstufe. Wenn es um die Berechnung des Kindesunterhalts für die "alten" Kinder geht, darf deshalb der Unterhalt für die neuen Kinder nicht vorweg abgezogen werden! Denn sämtliche Kinder eines Unterhaltspflichtigen sind untereinander gleichberechtigt, egal ob aus erster Ehe, zweiter Ehe oder unehelich. Diese Gleichheit aller Kinder wiederum führt dazu, dass der Unterhalt für alle Kinder nach demselben Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen zu berechnen ist. Würde der Unterhaltspflichtige statt dessen erst einmal die Kosten der "neuen" Kinder abziehen, bvor der Unterhalt für die "alten" Kinder ermittelt wird, so würde dies dazu führen, dass die "alten" Kinder nach einer niedrigeren Einkommensstufe Unterhalt bekommen würden als die "neuen" Kinder. Das darf aber nicht sein. Der oft vorhandene Wunsch, das Einkommen zuerst einmal der neuen Familie zur Verfügung zu stellen, darf nicht dazu führen, dass die "alten" Kinder schlechter behandelt werden als die "neuen" Kinder.


    Allerdings führt die Geburt weiterer Kinder oft trotzdem zu einer Verringerung des Kindesunterhalts für die "alten" Kinder. Das liegt daran, dass die EInstufung in eine bestimmte Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle nicht nur vom Einkommen abhängt, sondern auch davon, wie viel Kinder man hat. Der Düsseldorfer Tabelle liegt der Fall zu Grunde, dass eine Unterhaltspflicht gegenüber drei Personen besteht (also ein Ex-Ehegatte und zwei Kinder, oder drei Kinder). Nur in diesem "Normalfall" mit drei Unterhaltsberechtigten kann man den Unterhalt einfach aus de Einkommensstufe ablesen, die auch dem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen entspricht. Sind mehr als drei Unterhaltsberechtigte vorhanden, so ist der Unterhalt aus einer geringeren Einkommensgruppe zu entnehmen."


    SweetBee2001
    Im Klartext: Je mehr Kinder du mit diesem armseeligen Kerle machst, desto mehr bleibt euch ;)
    MfG Asker

  • Tach,


    wobei man nicht vergessen darf, das der Selbstbehalt auch mal gekürzt werden kann.
    Da gibt es die schönen fiktiven Einkommen, z. B. Haushaltsersparnis bei Zusammenleben mit neuem Partner,
    Einkommen aus einem Job, den man gar nicht hat, wegen mangelnder Erwerbsbemühungen usw., etc.
    Bevor ich nicht alle Unterhaltsverpflichtungen los bin, kommt für mich keine neue Partnerschaft in Frage.
    Das ist dem Partner nicht zumutbar. Aber ich muß ja nur noch zwei Jahrzehnte durchhalten, also Kopf hoch.

  • Einen wunderschönen guten Tag.
    Folgende Situation:
    Mein Ehemann hat aus seiner ersten Ehe eine 7 jährige Tochter. Mein Mann ist arbeitslos geworden und bekommt 1700 Euro Arbeitslosengeld I. Unsere gemeinsame Tochter ist im Oktober 2015 ein jahr geworden und ich befinde mich in Elternzeit, allerdings ohne Elterngeld. Unsere Mietwohnung kostet uns ca 900 Euro warm. Ferner haben wir ein Kredit laufen und müssen für die erste Tochter meines Mannes Unterhalt bezahlen. Kann uns jemand sagen wie viel Unterhalt wir bezahlen müssen? Können wir auch weniger zahlen, als in der Düsseldorfer Tabelle? eine Einigung mit der Mutter kann man gleich vergessen, die Mutter ist so eine ...., sie lässt nicht mit sich reden und ist auch schon zum Jugendamt gerannt. Jugendamt hat alle unsere Unterlagen angefordert, diese haben wir auch vorgelegt. Nur den Steuerbescheid vom letzten Jahr haben wir noch nicht vorliegen, deshalb zieht es sich in die Länge. Um keine Nachzahlungsbeträge zu haben überweisen wir schon seit zwei Monaten 272 euro. Somit haben wir für unsere dreiköpfige Familie monatlich 528 euro (Unsere monatliche Kreditrate ist allein 300 euro). Und unser Dispo wird von Monat zu Monat immer größer. Welche Summe sollen wir an des Kind zahlen und müssen wir das überhaupt in unseren finanziellen Situation? Und wenn wir nicht zahlen müssen, kriegen wir das Geld, welches wir bereits überwiesen haben zurück, oder können wir es verrechnen?
    Vielen Dank für eure Antworten und Hilfestellung vorab.
    LG