Wenn der Unterhalt tituliert ist, hat er diesen zu zahlen. Und für Unterhalt unterhalb des Tabellensatzes sehe ich bei 1700 Euro ALG 1, dem ein Selbstbehalt von 880!!! Euro gegenübersteht, keinen Raum. Wenn eure Wohnung zu teuer ist und der Rest auch, dann wirst du wohl oder übel mal ein bisschen arbeiten gehen müssen. Es gibt ja nunmal einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab einem Jahr. Wieso soll das erste Kind deines Mannes darunter leiden, dass du keinen Bock auf Arbeit hast? Und die Mutter des anderen Kindes hat dessen Interessen zu vertreten. Nicht deine Bequemlichkeit. Du übersiehst offensichtlich, dass es nicht die Kinder sind, die er nicht ernähren könnte mit 1700 Euro, sondern du. Du aber bist erwachsen und kannst arbeiten gehen und damit zum Lebensunterhalt deiner Familie beitragen.
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