Hallo,
ich möchte erfragen, ob meine Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden? Mein Vater ist 69 und meine Mutter erst 63. Sie fällt also noch in den SGB II Leistungsbereich und er eigentlich ins SGB XII. Wie wird jetzt der Anspruch der beiden berechnet? Gemeinsam oder jeweils einzeln? Einkommen hat nur mein Vater in Form einer Rente (700 Euro). Wird diese Rente meiner Mutter angerechnet, wenn sie Hartz IV beantragt?
Danke schonmal!