Hartz IV bei Trennung mit Wohngemeinschaft

  • Hallo!
    Ich lebe mit meinem Ehemann und zwei Kindern in einem Haus und möchte mich aber nun von meinem Mann trennen. Da das Haus allerdings so groß ist, dass man gut eine Wohngemeinschaft daraus machen kann (schon alleine der Kinder wegen), ist meine Frage ob das überhaupt geht??? Kann ich Hartz IV bekommen wenn ich eine Wohngemeinschaft mit meinem Mann führe? Es könnte jeder von uns zwei abgetrennte Räume bekommen. Mein Mann verdient 1800 Euro Brutto. Außerdem haben wir zusammen noch Mieteinnahmen von 360 Euro und zweimal Kindergeld. Steht mir in so einem Fall Hartz IV zu?????
    Wir würden beide gern in dem Haus bleiben, auch wegen den Kindern....


    Danke für Eure Antworten!

  • Also, bevor wir hier großartig anfangen zu rechnen, stellt sich die Frage, ob das Amt euch diese Version abnimmt; dazu habe ich (auch hier im Forum) schon einmal Gegenteiliges gelesen. Und ich vermute fast, dass du, auch wenn die euch das abnehmen, keinen ALG II-Anspruch hast. Es kommt darauf an, wie hoch eure Belastung ist. Manche bewohnen ja auch ein Haus, das nahezu keine Kosten (außer Nebenkosten) mehr verursacht, alles ist möglich. Dem Grunde nach hast du auf jeden Fall zwei Mal 184 Euro Kindergeld, etwa 300 Euro Unterhalt und die hälftigen Mieteinnahmen aus den 360 Euro (wobei sich fragt, woher die stammen, und ob das aus Vermögen stammt, das verwertet werden müßte vor Antragstellung). Hast du gar kein eigenes Einkommen? Wenn dem so ist, wirst du dich - spätestens ab Antragstellung - dann auch mit ständigen "Einladungen" und Fragen und Nachweisen, die von dir zu führen sind, amtlicherseits anfreunden müssen.

  • Ich habe leider kein eigenes Einkommen. Suche aber jetzt dringend was. Die Mieteinnahmen stammen von vermieteten Wohnungen, die sich ebenfalls in unserem Haus befinden. Vermögen ist keins da. Das Haus muß noch abbezahlt werden. Was allerdings ein zinsloser Privatkredit ist..... wo monatlich 700 Euro abbezahlt werden. Aber nun noch eine Frage zu dem Unterhalt. Steht mir denn das zu, wenn mein Mann mit mir zusammen in einem Haus wohnt.....??? Wenn ja, dann wäre es ja finanziell erstmal O.K. So würde ich zumindest über die Runden kommen, bis ich eine Arbeit gefunden hab.


    Danke für die Hilfe!

  • Wenn ihr H IV beantragt, gäbe es voraussichtlich die Schwierigkeiten, die ich dir aufgezeigt hatte in der letzten Antwort. Wenn ihr euch trennt und sonst keine öffentlichen Mittel beantragt und wirklich getrennt lebt, prüft da keiner etwas. Es sei denn, dein Mann würde plötzlich behaupten, dass ihr gar nicht getrennt seid. Ansonsten ist alles euer "Privatvergnügen", also du kannst (theoretisch und praktisch auch) einen Anwalt aufsuchen, deinem Mann eine Zahlungsaufforderung schicken lassen oder dies auch ohne Anwalt selbst tun, und er muß dir in dem Fall für die Kinder (soweit er dazu in der Lage ist) natürlich den entsprechenden berechneten Unterhalt zahlen. Kann er dies nicht, könntest du für eure Kinder Unterhaltsvorschuß bei dem für euch zuständigen Amt beantragen. Dieser wird gewährt für maximal 6 Jahre , höchstens bis zum vollenden 12. Lebensjahr.