Welche leistungen kann ich bekommen ?

  • Hallo an alle,


    Ich möchte mit meinem Freund zusammen ziehen und würde gerne wissen mit welcher Unterstützung wir rechnen können.


    Mein Freund verdient 400 € und bekommt zurzeit 77 € Wohngeld.
    Ich selber komme jetzt in das 2te Ausbildungsjahr zur medizinischen Fachangestellten.
    Mein Netto Lohn liegt bei 430 € , bekomme aber noch 508 € BAB davon sind 180 für die Miete + 164 € kindergeld
    Da mein Ausbildungsplatz weiter weg ist, verfahre ich das meiste Geld vom BAB.


    Wie siehts denn jetzt aus wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe ? Was steht uns dann noch zu ? Können wir Wohngeld beantragen ? Und wieviel würden die überhaupt beisteuern ? Und was wäre mit meinem BAB ? Wie teuer darf die Wohnung sein ? was ist mit den Nebenkosten ? Fragen über Fragen ich hoffe mir kann einer weiter helfen


    Gruss Isa

  • Da bei deiner Frage zumindest das Alter deines Freundes relevant ist, kann ich dir nichts Genaues sagen, nur ein paar Hinweise geben, die ihr beachten könnt(et), sofern ihr mögt.


    Sollte dein Freund U 25 - also unter 25jährig sein, hat er keinen Anspruch auf irgendwelche staatlichen Leistungen, weil in dem Fall noch seine Eltern für ihn unterhaltsverpflichtet sind.


    Du, die sich bereits in Ausbildung befindet, "darf" sozusagen ausziehen von zu Hause, wenn du dann mithilfe deines Ausbildungsentgeltes und ggf. zu beantragenden Wohngeldes alleine - also auf eigenen Füßen stehend - zurechtkämst.


    Deine 430 Euro netto und die 400 Euro, die dein Freund verdient zzgl. Wohngeld für euch beide müßte(n) an sich ausreichen, damit ihr damit über die Runden kommt. Wieviel Wohngeld ihr erhalten würdet, hängt von der "neuen" Wohnung ab, in etwa kann euch das Wohngeldamt in der Region, in der ihr eine Wohnung sucht, also beziehen wollt, eine Etwa-Summe nennen; allgemeingültig ist das hier via Forum leider nicht möglich. Wenn ihr beide "nur" Wohngeld beziehen wollt, also kein H IV, ist es egal, wie groß oder teuer eine von euch angemietete Wohnung ist; ihr könntet nicht zum Umzug in eine kleinere oder billigere gezwungen werden, allerdings erhaltet ihr natürlich Wohngeld auch nur im angemessenen Rahmen.


    Neben dem Vorerwähnten könnt / solltet ihr dann noch die Zuzahlungsbefreiung betr. Praxisgebühren (Krankenkassenbeitrag) beantragen sowie die Befreiung von der Zuzahlung bei verordneten Medikamenten; das sind für euch beide jährlich dann auch noch bis zu maximal 80 Euro, was die Praxisgebühr beträgt zuzüglich jeweils 5 Euro pro verordnetem Medikament.


    Gruß. Lirafe

  • Danke schon mal für diese Auskunft ! Hat mir schon was gebracht :)
    Mein Freund ist 27 geworden. Wieviel würde ihm denn dann noch zustehen an leistungen ? Und wie sieht es aus wenn man ein Kredit laufen hat ? tut das irgendwas zur Sache ? oder ist das für die ARGE nicht interessant ?

  • Dein Freund als 27jähriger kann natürlich hin- und zusammenziehen wo/ bzw. mit wem er möchte, er unterliegt damit ja nicht mehr den U25-Regeln. Da er eigenes Einkommen hat (also die von dir genannten 400 Euro), kann er Wohngeld beantragen - ganz normal.


    Kredite interessieren niemanden, also keines aller Ämter; das führte naturgemäß (kannst du dir / könnt ihr euch ja selbst "ausmalen", wie das wäre, wenn Kredite, also Schulden, die Antragsteller haben, relevant wären und Einfluß nähmen auf Leistung. Das führte viel zu weit und wäre nicht in Ordnung.