Rückkehr aus den USA mit Vermögen in Direktversicherung

  • Hi,


    ich habe eine spezielle Frage. Ein Freund von mir, will nach 2,5 Jahren in den USA wieder nach Deutschland. Er wird hier erstmal keinen Job haben.
    Er ist gerade 30 Jahre alt geworden. Er ist deutsche Staatsbürgerin und hat vor seiner Auswanerung ca 8 Jahre für eine deutsches Unternehmen gearbeitet und in dieser Zeit auch in die Sozialkassen eingezahlt.


    Hat er genrell Anspruch auf HArtz IV /ALG 2?
    Falls das auch wer weiß, wie sieht es mit Krankenversicherung aus? Würde er automatisch in der gesetzlichen KV sein? er war (meines Wissens nach), vor seiner Auswanderung gesetzlich versichert.


    Danke für eure Hilfe!!!

  • Wahrscheinlich hast du die Frage einfach nur zu einem ungünstigen, nämlich am ersten Weihnachtsfeiertag, eingestellt. Dein Freund wird wohl H IV bekommen; besorge für ihn am besten im Vorfeld schon die entsprechenden Antragsformulare, notfalls kannst du dir das ganze Antragsformularpaket auch via Internet herunterladen. Krankenversichert ist er automatisch, wenn er H IV-Bezüge erhält. Allerdings muß er sich ja hier nun erst einmal auch eine Krankenversicherung "suchen"; ggf. aber haben die im Amt dann auch dafür einen Tipp oder nützlich Hinweis.


    Vielleicht füllt er/ihr dann die Formulare erstmal weitestgehendst aus und erledigt den Rest dann mit der/dem Sachbearbeigter vor Ort.


    Ach so: Nachtrag, weil ich gerade noch einmal deine Überschrift sehe "... mit Vermögen ..." Was für Vermögen, das könnte natürlich einiges ändern, aber die Vermögensfreigrenzen sind dir vermutlich bekannt.

  • Hi und danke erstmal für die Antwort.


    Also vermögen liegt in Form einer Direkt-Lebensversicherung vor. Die Höhe Beträgt wohl rund 22.000€.
    Wenn ich das richtige verstehe, soll ja die Höhe für das Schonvermögen auf 750€/Lebensjahr erhöht werden, die Frage ist wann tritt diese Gesetzesänderung in Kraft? Würde ja bedeuten, diese 22.000€ werden nicht angerührt. Wie sähe es aus, wenn die Änderung nicht oder zu spät kommt? Eine Lebensversicherung kann man ja nicht einfach auflösen um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten,oder?



    Was die Krankenversicherung angeht, er war vorher rund 6 Jahre PRIVAT versichert. Wie ich das verstehe, würde er dort ja wieder aufgenommen werden müssen und hätte Anspruch auf eine Grundversorgung,oder? Was bedeutet dies konkret, also was kostet diese Grundversorgungversicherung und wer zahlt diese Kosten?


    Danke für eure Hilfe!

  • Krankenversicherungstechnisch habe ich keine Auskunft für dich; die erhälst du aber wirklich auch durch einen simplen - allgemein gehaltenen - Anruf bei irgendeiner Krankenkasse bzw. bei der Versicherung, bei der er - wie du schreibst - jahrelang privatversichert gewesen ist.
    Wie und wann, und ob eigentlich überhaupt wirklich die Vermögensfreigrenzen angehoben werden in der Form, dass dein Freund, also der Rückkehrer seine 22.000 Euro eingezahlte Versicherungsleistung, behalten kann/könnte, ohne dass diese angerechnet würde, weiß niemand genau; insofern "zehren" wir alle von den Nachrichten. Lebensversicherungen kann man zwar wirklich nicht, wie du schreibst "einfach auflösen"; die Möglichkeit aber, diese zum Rückkaufswert, der in der jährlichen Abrechnung mitgeteilt wird, herzugeben, besteht. Dieser sogenannte Rückkaufswert fiele dann auch in das anzurechnende Vermögen.

  • Ok, danke schon einmal.


    Angenommen, mein Freund könnte bei meinem Bruder (er hat eine Firma) einen 400€ Job bekommen, dann wäre er doch dort auf jeden Fall schon einmal pauschal krankenversichert,oder? Über die 25% Sozialabgaben, die der Arbeitgeber ja pauschal abführt,oder?
    Die paar Euro, die er ansonsten noch über Hartz IV bekommen würde, rechtfertigen dann ja wahrscheinlich nicht die Lebensversicherung anzugreifen,oder?
    Wohnen,etc. könnte er erstmal bei mir, bis er einen Job hat.

  • Das, was du meinst, ist so ein Minijob, wie er landläufig genannt wird. Die Sozialversicherung(-spflicht) greift dabei aber definitiv erst ab (sage und schreibe) 401 Euro. Das läuft dann über die Bundesknappschaft. Es gibt Firmen, die daher nur 399 Euro-Jobs anbieten, um sicher zu sein, dieser 25%igen(in etwa) Kostenzuzahlung zu entgehen, was aus deren Sicht ja irgendwie auch wieder verständlich ist. Also Zauberzahl: 401 Euro!

  • ok, aber in diesem Fall ginge es ja darum "bewußt" die 25% pauschal zu zahlen, um meinem Freund eben günstig zu einer Krankenversicherung zu verhelfen. ISt das so richtig, oder mache ich einen Denkfehler?
    Mein Bruder würde ihn dann eben offiziell für 401€ einstellen, die 25% abführen (meinen Freund also so versichern)