Ausbildungsgehalt + BAB = weniger als Hartz4 ???

  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich habe mir hier jetzt so einiges durchgelesen, aber irgendwie komme ich nicht auf einen grünen Zweig. Ich habe vor zwei Jahren mal Hartz4 empfangen und denke zu wissen das der Satz inkl. Miete bis zu ca. 760€ betragen kann.
    Jetzt habe ich eine Ausbildung angefangen und bekomme ein Lehrgehalt von netto von 530€.
    Mein großes Problem ist, ich habe heute den BAB-Bescheid bekommen und bekomme nur 75€.


    Also um es zu verstehen zu geben mal eine Auflistung:


    Einkommen:
    Gehalt 530€ + BAB 75€ = 605€


    Ausgaben:


    Miete 365€ + Strom und Wasser 100€ + Fahrkarte 65€ = 530€


    Macht bei mir Summa summarum 75€ zum Leben für Essen und Trinken.....


    Das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehn, wie soll ich denn mit dem Geld über den Monat kommen, kann es sein das des SB vom Arbeitsamt meinen Antrag falsch berechnet hat oder bekommt man mit BAB + Gehalt immer weniger als bei Hartz4 ? Wo bleibt denn da die Motivation zum arbeiten, wenn man so knapp 200€ weniger als mit Hartz4 hat?


    Ich wäre dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Soll ich einen Widerspruch einlegen oder sollte ich jetzt noch zusätzlich Wohngeld oder ähnliches beantragen. Habe ich recht auf Hartz4 zusätzlich?


    Vielen Dank für eure Hilfe.





    Falls das Thema im falschen Unterforum ist, bitte verschieben, danke

  • Also mit BAB kenne ich mich leider nicht aus, aber Wohngeld kannst du in dem Fall - denke ich - sicherlich beantragen. Beim Studentenbafög geht das nicht, aber die Regelungen BAB betreffend sind wohl anders, soweit ich das bisher mitgeschnitten habe. Am Besten rufst du sehr sehr kurzfristig beim Wohngeldamt (nicht Arbeitsamt) an und fragst dich entsprechend deiner Sachlage durch. Falls du Wohngeld erhalten solltest, solltest du den Antrag hierzu unverzüglich stellen, da die Leistungen - wie auch bei anderen Sozialleistungen - ab Antragsdatum gewährt werden. Falls dir dann noch Unterlagen fehlen, damit der Antrag vollständig ist, reiche ihn zunächst unvollständig ein mit dem Hinweis, dass fehlende Anlagen nachträglich übermittelt werden. So hast du dann keinen Verlust durch Zeitverzögerung.