Brauche einen Ratschlag!

  • Hallo erstmal,
    ich möchte mit meinem Kind umziehen.Ich bin Alleinerziehend.
    Ich weiß das die Wohnungsgröße 60 m² sein muss und den Mietspiegel auch nicht übersteiegen darf.


    Aber was ist wenn die Wohnung sagen wir beispielsweise:


    Größe 65 m² und Kaltmiete von 296 €.
    Heißt wenn der Wohnraum groß ist aber die Miete recht günstig.


    Was meint ihr würde das Amt das Bewilligen?


    Denn:
    Ich brauche unbedingt mein Eigenes Schlafzimmer ich schlafe derzeit aufn Schlafsofa/Schlafcouch und wünsche mir nichts sehnlicher als eine Wohnung mit 3 Zimmern..das ich dann mein eigenes Schlafzimmer habe!
    Lg Rose84

  • hallo,


    ich denke mal, wenn die miete (mit allen kosten) den vorraussetzungen entspricht, dann wirst du wohl eine genehmigung erhalten..am besten das angebot vorlegen und hoffen..

  • Ich danke dir für deine Antwort..
    Ich habe etwas gefunden..
    Zimmer: 2,50
    Wohnfläche ca.: 69,00 m²
    Kaltmiete: 345,00 EUR (zzgl. Nebenkosten)
    Wohnungstyp: Dachgeschoss
    Objektzustand: Gepflegt
    Baujahr: 1973
    Bezugsfrei ab: nach Vereinbarung
    Anzahl Garage/Stellplatz: 1
    Nebenkosten: 130,00 EUR
    Kaution oder Genossenschaftsanteile: 3 Kaltmieten


    So zum Beispiel...

  • du sollstest dich vl unverbindlich bei deiner arge nach den kosten erkundigen, die dir für 2 personen zustehen..
    dann weist du was euch zusteht und kannst dementsprechend suchen..und es zur genehmigung vorlegen, bevor du einen mietvertrag unterschreibst..

  • Hallo,


    ich habe eine Tochter (22J) lebt seit 3 Jahren in einer Wohnung die mein Mann und ich finanzieren. Vor 2 Jahren hat sie die Schule abgebrochen (Gym) und hat weder eine Berufsausbildung noch einen Job. Vor Weihnachten haben wir dann erfahren, dass Sie schwanger ist (mit dem Kindsvater nicht zusammen)


    Wie sollten wir verfahren, damit Sie schnellstmöglich eine neue Wohnung bekommt (die jetzige läuft auf meinen Namen und hat auch nur 1 Zimmer) Muß Sie schon vor dem H4 Antrag eine neue Wohnung haben? Habe leider gar keine Ahnung wie das Alles läuft, da ich (Gott sei Dank) Vollzeitbeschäftigung habe. Bin für jeden Tipp sehr dankbar.


    Besten Dank und auf diesem Wege ein gutes Neues.

  • Das beste wäre, wnen sie zur ARGE geht und sich dort erkundigt, was ihr zustehen würde. Ich denke, wnen Deine Wohnung so klein ist, wie Du anmerkst, sollte es da weniger Probleme geben. (oder aber man böte ihr vielleicht betreutes Wohnen bzw. ein Mutter-/Kindheim an.)
    Was den Mietvertrag angeht: Wenn Sie bei der ARGE vorspricht, wird sie - sollte sie überhaupt Chancen auf eine Wohnung haben, die ja so schlecht hier nicht stehen - wohl gebeten, zwei bis drei (oft auch ein) Mietangebot vorzulegen. Vorher bekommt sie ein Merkblatt mit (meist) auf dem die Ortsüblichen Kaltmieten und auch die dazugehörigen Nebenkosten stehen, die natürlich nciht zu hoch ausfallen sollten.

  • Hallo Stylewolf,


    besten Dank für Deine Info.
    Wahrscheinlich ist es am Besten, wenn ich meine Tochter zur ARGE begleite. Ich habe gehört, dass man dort auch zeitweise der Willkür der dort arbeitenden Menschen ausgesetzt ist.