Wohnungsgröße bei 2 Personen

  • Hallo an alle,


    ich bin 22 und wohne bei meinen Eltern, die beide Hartz IV bekommen. Wir haben eine 2,5-Zimmer-Wohnung mit ca. 66,5 m². Die Miete wird zu 2/3 (für meine Eltern) von der ARGE bezahlt, den Rest muss ich übernehmen.
    Nun spiele ich mit dem Gedanken, mir eine eigene Wohnung zu mieten. Werden meine Eltern in der alten Wohnung bleiben dürfen und wird die ARGE dann die komplette MIete übernehmen oder müssten sie sich eine kleinere WOhnung suchen???


    Ich bedanke mich jetzt schon mal für eure Antworten.


    Liebe Grüße


    Tati

  • Deiner Frage entnehme ich, dass es dir nicht um dich, da du ja Studentenbafög erhälst und tun und lassen kannst, was du möchtest, geht, sondern um deine Eltern. Richtlinien zum angemessenen Wohnraum findest du, wenn du hier im Forum in die oberste Menueleiste unter den entsprechenden Unterpunkt gehst. Allgemein aber ist es so, dass einer Person 45 qm Wohnraum und zwei Personen 60 qm Wohnraum (bzw. zwei Zimmer) zustehen. Die angemessenen Kosten, die übernommen werden würden, erfährst du/erfahrt ihr bei der für euch zuständigen Behörde, weil die regional unterschiedlich sind und man dir daher allgemein hier in dem Forum nichts sagen kann.


    Da die jetzt von euch (noch) Dreien bewohnte Wohnung aber nur wenige qm zu groß ist und ggf. preislich sogar paßt (oder aber auch nicht, was du durch Rückfragen bei dem Amt erfährst), ist es nicht ausgeschlossen, dass deine Eltern dort wohnen bleiben können und die vermutlich geringe Differenz auch aus ihrer Regelleistung bezahlen "dürfen".


    In eurem Fall hielte ich es für das Beste, wenn ihr einen gemeinsamen Termin bei der zuständigen Stelle vereinbart und euch in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter rückversichert, wie es laufen würde.