Hallo einen schönen guten Tag auch,
hat jemand brauchbare Infos für mich, in folgender Sache:
Ich bin ALGII-Bezieher, seit kurzem Bedarfsgemeinschaft mit 2 Kindern, die knapp die Hälfte des Monats bei mir sind. Bis vor kurzem (bis zu meiner Antragsstellung für Leistungen für die Kinder) erhielt die Mutter (keine ALG-Bezieherin) Unterhaltsvorschuß, welcher nun (nicht durch Bescheid) gestrichen wurde.
Ich weiß, daß beide Leistungen zusammen (also U-Vorschuß und ARGE-Leistungen für die Kinder - in voller Höhe) nicht möglich sind.
Aber: Ich erhalte ja Leistungen nicht für den kompletten Monatszeitraum. Da müßte das JA doch dann zumindest die Hälfte des Vorschusses an die Mutter zahlen, da die Kinder ja (etwas mehr als) einen halben Monat bei ihr leben??!!
Oder sehe ich da was falsch?
Danke für eine Antwort