Hallo beisammen
Thema Anrechnung von Kindergeld Hartz IV
Kosten: Private LRS-Legasthenie-/Dyskalkulie-/AD(H)S-behandlung von Hartz IV Kindern minderjährig
o.g. Schwächen sind bestätigt durch schulpsychologische Gutachten bzw. pädagogische Gutachten anerkannter Verfahren des Deutschen Dachverbandes für Legasthenie/Dyskalkulie
Jugendamt zahlt Behandlung nur wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist: das Kind ist seelisch erkrankt oder erheblich gefährdet durch die Nichtbehandlung der Legasthenie – die schulischen Leistungen sind bereits ungenügend/mangelhaft bei durchschnittlicher Intelligenz oder darüber.
Gesetzl. Krankenkassen zahlen eine Legastheniebehandlung grundsätzlich nicht.
Eine Legastheniebehandlung kostet 60 € monatl. mit Elterncoaching für häusliches tägliches Üben oder entspr. Kitacoaching.
Schulische Fördermaßnahmen greifen allein nicht da Legasthenie/Dyskalkulie individuelle Wahrnehmungstrainings erfordert.
Im Grundgesetz ist die Chance auf gleichberechtigte Bildung eingeräumt.
Legastheniekinder lernen anders – dies kann im normalen Grundschulbetrieb nicht geleistet werden. Fazit: Sonderschule oder „nur“ Hauptschule bei Intelligenz und Motivation für Gymnasium mit anschließendem Studium.
Besteht die rechtliche Grundlage dass der Legasthenietrainer sein Honorar für die Förderung an dem Kind gleich mit der Familienkasse (Kindergeld) abrechnet – so dass nur noch der Restbetrag hiervon für den Lebenbedarf nach SGB als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird?
Wie sehr Ihr die Rechtslage
Gruß dank.e