Hallo zusammen.
Ich habe verschiedenen Ortes gelesen, dass man hinsichtlich der anstehenden Entscheidung des Bundes-verfassungsgerichtes einen Überprüfungsantrag bei der ARGE stellen soll, welcher bei rechtzeitiger Vorlage bis zum 1.1.2005 zurückreichen soll.
Ich war von Herbst 2005 bis Frühjahr 2007 in einer BG mit mehreren Personen bei einer anderen ARGE gemeldet, als jetzt als Alleinlebender. Muss ich nun bei beiden ARGE's einen solchen Überprüfungsantrag stellen?
Wäre schön, wenn sich jemand, der sich da auskennt, meldet.
Danke!
VG Berthold