Gibt es einen gesetzlichen Zeitraum zur Mitteillungspflicht?

  • Hallo!


    Ich kenne jemanden der muss jetzt kurz vor Weihnachten alles beantragen also auch Wohngeld da derjenige am Ende des Monats auch geld braucht. 4 Tage hat er dafür Zeit. Ist das nicht was zur kurz? Muss man nicht einem einen gewissen Zeitraum ihm Zeit geben?



    Bitte meldet euch!



    Annabel


  • Soweit ich weiss, gibt es das Wohngeld nur für die Kinder bei Hartz 4 Empfängern!

  • Deine Frage ist leider nicht konkret gestellt. Um antworten zu können, bedarf es noch weiterer Angaben, beispielsweise ob derjenige schon im H IV-Bezug ist oder noch ALG 1 erhält, und ob es vielleicht aber auch nur um das Wohngeld geht und und.


    Gewährt wird / werden Sozialleistungen immer ab dem Tage der Antragstellung, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Am besten ist es immer, den Antrag zu stellen und fehlende Unterlagen nachzureichen. Das Geld erhält man natürlich noch nicht sofort, sondern rückwirkend, wenn die Bearbeitung endgülktig erfolgt ist.